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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Eine Werterhöhung eines Objektes durch den nachträglichen Kanalanschluß tritt nicht nur dann ein, wenn dadurch erst der Einbau zB von Sanitäreinrichtungen ermöglicht wird, sondern auch, wenn durch den Kanalanschluß bereits vorhandene Sanitäreinrichtungen besser genützt werden können als zuvor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150020.X02Im RIS seit
20.11.2000