RS Vwgh 1993/1/25 92/15/0020

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Veröffentlicht am 25.01.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Eine Werterhöhung eines Objektes durch den nachträglichen Kanalanschluß tritt nicht nur dann ein, wenn dadurch erst der Einbau zB von Sanitäreinrichtungen ermöglicht wird, sondern auch, wenn durch den Kanalanschluß bereits vorhandene Sanitäreinrichtungen besser genützt werden können als zuvor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150020.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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