Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;Rechtssatz
Auch eine verfassungskonforme Auslegung läßt es als nicht ausreichend erscheinen, wenn ein gemeinnütziges Unternehmen im Auftrag der Versicherungsanstalt die Betreuung der Wohnungswerber und die Wohnungsvergabe durchführt, denn die Qualifikation eines "Baubetreuers" vermag die mangelnde Qualifikation eines Bauträgers, in dessen Namen der "Baubetreuer" handelt, nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140143.X02Im RIS seit
11.07.2001