RS Vwgh 1992/10/6 92/14/0143

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Veröffentlicht am 06.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch eine verfassungskonforme Auslegung läßt es als nicht ausreichend erscheinen, wenn ein gemeinnütziges Unternehmen im Auftrag der Versicherungsanstalt die Betreuung der Wohnungswerber und die Wohnungsvergabe durchführt, denn die Qualifikation eines "Baubetreuers" vermag die mangelnde Qualifikation eines Bauträgers, in dessen Namen der "Baubetreuer" handelt, nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140143.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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