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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Kanalanschlußgebühr eine Abgabe an die öffentliche Hand darstellt, steht der Berücksichtigung als Ausgabe zur Sanierung von Wohnraum iSd
§ 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150020.X03Im RIS seit
20.11.2000