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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Die Sanierung von Türen nach der sogenannten "Portas-Methode" stellt nichts anderes als eine (verschönernde) Reparatur der Türen dar. Die entsprechenden Aufwendungen sind somit gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 nicht abzugsfähige Instandhaltungsaufwendungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140234.X03Im RIS seit
20.11.2000