RS Vwgh 1993/1/25 92/15/0020

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Veröffentlicht am 25.01.1993
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Wohnraum iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 ist nicht eingeschränkt auf die tatsächlich dem Wohnzweck dienenden Räume eines Gebäudes zu verstehen, sondern umfaßt (ebenso wie der in lit a und in lit b der genannten Bestimmung in anderer Weise beschränkte Wohnraumbegriff) immer das Gebäude an sich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150020.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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