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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Der Anerkennung von im Wege eines Abgabenbescheides der zuständigen Gemeinde vorgeschriebenen Kanaleinmündungsabgaben als Sonderausgaben iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 steht auch der in dieser Rechtsvorschrift zitierte Begriff des "befugten Unternehmers" nicht entgegen. Damit soll durch Ausschluß der Absetzbarkeit bloßer Materialrechnungen sowie der Selbstmontage einerseits Mißbrauch verhindert, andererseits aber auch sichergestellt werden, daß die dem steuerlichen Ziel dienenden Arbeiten unter Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften sachgerecht und fachgerecht durchgeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150020.X04Im RIS seit
20.11.2000