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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Maßnahmen, die dem Ersatz anderer Abwasserbeseitigungsanlagen (meist sogenannter Senkgruben oder Sickergruben) durch den Anschluß an das öffentliche Kanalnetz dienen, erhöhen nicht nur den gemeinen Wert des gesamten Objektes, sondern jedenfalls mittelbar auch den Nutzwert des Wohnraumes selbst entscheidend. Daher kann die Vornahme eines nachträglichen Anschlusses des Objektes an das öffentliche Kanalnetz als Sanierungsmaßnahme iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150020.X01Im RIS seit
20.11.2000