RS Vwgh 1993/1/25 92/15/0020

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Veröffentlicht am 25.01.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Maßnahmen, die dem Ersatz anderer Abwasserbeseitigungsanlagen (meist sogenannter Senkgruben oder Sickergruben) durch den Anschluß an das öffentliche Kanalnetz dienen, erhöhen nicht nur den gemeinen Wert des gesamten Objektes, sondern jedenfalls mittelbar auch den Nutzwert des Wohnraumes selbst entscheidend. Daher kann die Vornahme eines nachträglichen Anschlusses des Objektes an das öffentliche Kanalnetz als Sanierungsmaßnahme iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 Berücksichtigung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150020.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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