Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug der Abzug solcher Zahlungen versagt, welche er im Zusammenhang mit eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen für eine Kapitalgesellschaft geleistet hatte, deren Geschäftsführer er zuvor gewesen und an der er teils unmittelbar und teils mittelbar auch beteiligt war. Da es nicht "Ausfluss der Geschäftsführertätigkeit" sei, für die Gesellschaft mit dem Privatvermögen zu bürgen, und der Beschwerdeführer trotz wiederh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (siehe Doralt, EStG7, § 4 Tz 33... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides kann im Zusammenhalt mit den weiteren Beschwerdebeilagen, nämlich einem Grundriss der Wohnung des Beschwerdeführers und einem Lichtbild des von ihm zu Arbeitszwecken genutzten Raumes seiner Wohnung, Folgendes entnommen werden: Der Beschwerdeführer ist Architekt und übt seinen Beruf in einem Raum seiner ansonsten zu Wohnzwecken benützten Mietwohnung aus. Diese Wohnung hat ein Flächenausm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Nach der zur Rechtslage vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl 1996/201, ergangenen ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durften Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nur dan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Bei im häuslichen Wohnungsverband gelegenen Räumen kann eine Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher/beruflicher Veranlassung nur einheitlich für jeden Raum getroffen werden, weil bei einem gemischt genutzten einheitlichen Raum im Wohnungsverband eine zuverlässige Abgr... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs6;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;EStG 1988 §4;EURallg;UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Unterteilung eines - in seiner Gesamtheit gesehen - unstrittig gemischt genutzten Raumes durc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998, in der sie ihren Beruf als Lektorin/Medienbeobachtung bezeichnete, für Fortbildungskosten einen Gesamtbetrag von 47.380 S als Werbungskosten geltend. Erläuternd führte sie aus, dass sie derzeit fast ausschließlich eine Lesetätigkeit ausübe, die darin bestehe, in Zeitungen und Publikationen bestimmte Begriffe zu finden und die zugehörigen Ausschnitte für die Kunden zusammenzus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Seminare dienten laut dem Vorbringen der Abgabepflichtigen im Verwaltungsverfahren dazu, ihr einen Berufswechsel zu ermöglichen. Sie waren damit Teil einer von ihr allgemein angestrebten Berufsausbildung, deren konkretes Ziel der Abgabepflichtigen lt. dem Vorbringen im Verwaltungsverfahren im Übrigen auch ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage vor Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 eingeführten Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist der Abzug von Steuerberatungskosten nach § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 als Sonderausgaben strittig. Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer sei Landwirt und beziehe darüber hinaus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft seien gemäß § 17 EStG 1988 in Verbindung mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. April 1997, BGBl. II Nr. 107/1997, pauschaliert ermittelt worden. In der Einkomme... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §18 Abs1 Z6;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Tätigkeit eines Steuerberaters können dann nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden, wenn diese allein oder überwiegend nur dem Zweck dienen, die Grundlagen für die Ermittlung der Einkommensteuer festzustellen bzw die Einkommensteuererklärun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1988 bis 1992 u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis mit der M. Großhandels KG in Wien (in der Folge: M. Österreich) und aus seiner Tätigkeit als Betriebsberater im Rahmen von Einkünften aus Gewerbebetrieb jeweils Verluste in Höhe von rund S 660.000,-- (1988), rund S 472.000,-- (1989), rund S 99.000,-- (1990), rund S 662.000,-- (1991) und rund S 335.000,-- (1992). Anlässlich einer beim Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt, dass ein noch nicht zu Wohnzwecken verwendeter Wohnraum auch künftiger Wohnungsvorsorge etwa für Angehörige oder in Form von Wohnungseigentum der Vermögensanlage dienen kann, ist zu fordern, dass - sollen Betriebsausgaben oder Werbungskosten vorliegen - die betri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Juni 1987 hatte der Beschwerdeführer die Liegenschaft in Wien, S-Allee, mit einem darauf befindlichen Miethaus geschenkt erhalten; weiters war er Miteigentümer der Liegenschaft in Wien, N-Gasse. Das zuständige Finanzamt stellte den auf den Beschwerdeführer entfallenden Anteil der von der Miteigentümergemeinschaft hinsichtlich der Liegenschaft in Wien, N-Gasse, erzielten Einkü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung (zu § 20 des EStG 1972 und des EStG 1988 vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201) sind Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer als Werbungskosten dann anzuerkennen, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist katholischer Pfarrer. Er erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 1996 neben Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte aus Bezügen als investierter Pfarrer. Im Rahmen dieser Einkünfte machte der Beschwerdeführer zahlreiche Aufwendungen (im Gesamtausmaß von rund S 95.000,--) als Werbungskosten geltend. Bei Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer 1996 wurden mit anderen, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr str... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;EStG 1988 §16;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Im konkreten Fall hat die belangte Behörde dem Beschwerdeführer im Sinn des § 115 Abs. 2 BAO keine Gelegenheit zur Darstellung geboten, inwiefern die entsprechenden Aufwendungen oder Ausgaben allenfalls zur Erwerbung, Sicherung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und in Österreich ansässig. Sie war im Jahr 1995 bis 31. März in Wien und ab 10. April bei einem Unternehmen in Liechtenstein angestellt, von dem sie bis Ende des Jahres Einkünfte in Höhe von umgerechnet S 624.907,-- bezog. Sie pendelte als Grenzgängerin zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Im Einkommenssteuerbescheid 1995 erfasste das Finanzamt Feldkirch in Anwendung d... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61988CJ0175 Biehl VORAB;61993CJ0279 Schumacker VORAB;61994CJ0080 Wielockx VORAB;61994CJ0107 Asscher VORAB;61997CJ0311 Royal Bank of Scotland VORAB;EStG 1988;EWR-Abk Art28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61996CJ0336 Gilly VORAB;DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;EWR-Abk Art28;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verlangt nicht, dass für die Besteuerung von Grenzgängereinkünften sta... mehr lesen...