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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0254Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 3Stammrechtssatz
Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verpflegungsmöglichkeiten auszugehen, deren Aufwendungen als Teil der Kosten der Lebensführung grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130253.X03Im RIS seit
11.07.2001