RS Vwgh 1995/9/20 94/13/0253

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Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0254

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 3

Stammrechtssatz

Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verpflegungsmöglichkeiten auszugehen, deren Aufwendungen als Teil der Kosten der Lebensführung grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130253.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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