Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0254Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 1Stammrechtssatz
Das Verständnis des Begriffes "Reise" iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 schließt es aus, daß der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgabepflichtigen angesehen werden muß, keine Reise darstellt, wobei zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit ein Ort auf Grund längeren Aufenthaltes des Abgabepflichtigen wird (Hinweis E 15.11.1994, 90/14/0216; E 5.10.1994, 92/15/0225; E 21.9.1993, 93/14/0136).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130253.X01Im RIS seit
11.07.2001