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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0254Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/08/02 93/13/0099 4Stammrechtssatz
Auch die nur an einzelnen Tagen der Woche ausgeübte Beschäftigung an einem Ort begründet dessen Eignung zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit, soferne die Dauer einer solchen wöchentlich wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches zum Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes aus den gleichen Überlegungen zu führen hat, wie sie bei einer nicht unterbrochenen Aufenthaltsdauer an einem Beschäftigungsort nach Verstreichen eines typisiert als angemessen zu beurteilenden Zeitraumes Platz zu greifen haben (Hinweis E 21.11.1991, 90/13/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130253.X04Im RIS seit
11.07.2001