RS Vwgh 1995/9/20 94/13/0253

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Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0254

Rechtssatz

Die Beurteilung eines Ortes als weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit eines Arbeitnehmers hängt nicht vom Vorhandensein fester örtlicher Einrichtungen des Arbeitgebers an einem solchen Ort ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130253.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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