Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0254Rechtssatz
Die Beurteilung eines Ortes als weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit eines Arbeitnehmers hängt nicht vom Vorhandensein fester örtlicher Einrichtungen des Arbeitgebers an einem solchen Ort ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130253.X06Im RIS seit
11.07.2001