Entscheidungen zu § 107 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 100

RS Vwgh 1997/7/9 93/13/0296

Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

TE Vwgh Beschluss 1996/9/30 AW 96/15/0031

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.09.1996

RS Vwgh 1996/9/30 AW 96/15/0031

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1996

TE Vwgh Beschluss 1996/9/2 AW 96/15/0022

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.1996

RS Vwgh 1996/9/2 AW 96/15/0022

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/10/18 92/13/0095

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. Dezember 1990 auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe gemäß § 107 EStG 1988 (ab Dezember 1990) ab. Mit rechtskräftiger Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Mai 1988 (richtig: 17. November 1987), MA 50 - Schli 1/87, sei gemäß § 18 Abs. 2 und 3 MRG für den betroffenen Mietgegenstand in Wien, K-Gasse, die Einhebung eines erhöhten monatlichen Hauptm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1995

RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0095

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0203 E 21. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Als außergewöhnliche Belastung gem § 107 Abs 1 EStG 1988 kommt nur die Erhöhung des Hauptmietzinses des steuerpflichtigen Hauptmieters in Betracht, nicht jedoch die (Neuanmietung) Anmietung einer Wohnung, deren Hauptmietzins schon früher erhöht wur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/27 92/15/0080

Mit rechtskräftiger Entscheidung der Gemeinde Graz vom 1. Dezember 1987 war nach § 18 und 19 MRG die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses für die Dauer vom 1. Februar 1988 bis 31. Jänner 1998 für die vom Beschwerdeführer, der im Oktober 1988 sein Studium begann, am 20. September 1988 befristet gemietete (Ausbildungsmietvertrag), revitalisierte und 32,48 m2 große Wohnung, von monatlich 222,09 S je m2 als zulässig erklärt worden. Strittig ist, ob dem Beschwerdeführer eine Mietzi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/27 93/15/0011

Der Beschwerdefall ist sowohl hinsichtlich des Administrativverfahrens, der Entscheidungsgründe: des angefochtenen Bescheides, des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof, der Beschwerdeausführungen als auch der von der belangten Behörde verfaßten Gegenschrift dem dem hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 92/15/0080, mit dem der Beschwerde eines vom selben Rechtsfreund vertretenen anderen Beschwerdeführers keine Berechtigung zuerkannt wurde, zugrunde liegenden Fall - mit Ausnahme einiger P... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/15/0080

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §106a;EStG 1972 §34;EStG 1988 §107;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Entscheidendes Tatbestandsmerkmal zur Gewährung von Mietzinsbeihilfe ist die Erhöhung des Hauptmietzinses WÄHREND des aufrechten Mietverhältnisses. Von einer Änderung der Rechtslage hinsichtlich dieses Tatbestandsmerkmales mit dem EStG 1988 kann keine Rede sein. Die entscheidungswesentliche B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 92/15/0080

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §106a;EStG 1972 §34;EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §107;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/22 94/13/0271 1 (Dabei kommt es nicht darauf an, daß jene einkommensschwachen Personen eklatant benachteiligt würden, die noch keine Wohnung innehätten. Es steht dem Gesetzgeber nämlich frei, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, daß einkommensschwache Mie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

RS Vwgh 1995/9/27 93/15/0011

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §106a;EStG 1972 §34;EStG 1988 §107;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gemäß § 43 Abs 2 VwGG auf E vom 27.9.1995, 92/15/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993150011.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/7/26 95/16/0169

Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.1995

RS Vwgh 1995/7/26 95/16/0169

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §198;EStG 1972;EStG 1988;VwRallg;ZollG 1955;ZollG 1988;
Rechtssatz: Zwischen Bescheiden betreffend Einkommensteuer einerseits und Eingangsabgaben andererseits bestehen keine wie immer gearteten Bindungswirkungen. European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/20 92/13/0071

Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 92/13/0071

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/21 95/14/0011

Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt:     Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft          200 S     Einkünfte aus Gewerbebetrieb               1,461.749 S     Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung   1,357.057 S     Gesamtbetrag der Einkünfte                 2,819.006 S     Sonderausgaben                              - 26.000 S     Einkommen                                  2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1995

RS Vwgh 1995/3/21 95/14/0011

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/22 94/13/0271

Nach der Beschwerde und den ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob Belastungen einer Mietwohnung, die dem Mieter bei Abschluß des Mietvertrages bekannt sind, als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 107 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Die belangte Behörde verneint dies im wesentlichen mit der Begründung: , daß in einem solchen Fall bereits das Tat... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1995

RS Vwgh 1995/2/22 94/13/0271

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107;EStG 1988 §34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0272
Rechtssatz: Die Mietzinsbeihilfe wird nur rechtstechnisch als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 fingiert (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Anmerkung 1 zu § 107). Ob die Voraussetzungen für ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1995

RS Vwgh 1995/2/22 94/13/0271

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0272
Rechtssatz: Eine Zwangsläufigkeit dergestalt, daß ein Mietvertrag gerade für eine bestimmte Wohnung in Kenntnis der damit verbundenen künftigen Aufwendungen unterschrieben habe werden müssen, um "der Obdachlosigkeit zu entgehen", ist nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1995

TE Vwgh Beschluss 1995/1/20 AW 94/14/0030

Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.01.1995

RS Vwgh 1995/1/20 AW 94/14/0030

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/15 93/14/0227

Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0227

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 89/14/0182

Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0182

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 90/14/0262

Im Hinblick auf eine Mietzinserhöhung ab 1. Juli 1987 durch rechtskräftigen Beschluß des Bezirksgerichtes vom 26. Jänner 1987 erhielt die Beschwerdeführerin als Mieterin einer Wohnung des betreffenden Hauses mit Bescheid des Finanzamtes vom 14. Oktober 1987 Mietzinsbeihilfe von monatlich S 14.654,-- ab 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1997 zuerkannt. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 18. August 1988 wurde der Monatsbetrag der Beihilfe auf S 14.298,-- herabgesetzt, weil der monatliche Hauptmie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0262

Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107;MRG §18;MRG §18b;MRG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich ein Mieter einem aussichtsreichen Mietzinserhöhungsantrag des Vermieters beugt, nicht zur Verhandlung erscheint und schon vorher dem Vermieter mitteilt, daß er Einwendungen nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0262

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §116;EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107;
Rechtssatz: Das EStG hat in Abweichung von § 116 BAO bei der Regelung der außergewöhnlichen Belastung durch Hauptmietzinserhöhung die Abgabenbehörde an die rechtskräftige Entscheidung des Gerichtes (der Gd) gebunden (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0203, ÖStZB 1990/186). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

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