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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §107;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0272Rechtssatz
Eine Zwangsläufigkeit dergestalt, daß ein Mietvertrag gerade für eine bestimmte Wohnung in Kenntnis der damit verbundenen künftigen Aufwendungen unterschrieben habe werden müssen, um "der Obdachlosigkeit zu entgehen", ist nicht Tatbestandsmerkmal des § 107 EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130271.X02Im RIS seit
11.07.2001