RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0095

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §106a;
EStG 1988 §107;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0203 E 21. Dezember 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Als außergewöhnliche Belastung gem § 107 Abs 1 EStG 1988 kommt nur die Erhöhung des Hauptmietzinses des steuerpflichtigen Hauptmieters in Betracht, nicht jedoch die (Neuanmietung) Anmietung einer Wohnung, deren Hauptmietzins schon früher erhöht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130095.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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