Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 18. Juli 1996 und Monate davor zwei Pokerautomaten mit der Programmkarte "Full House" in einem näher bezeichneten Cafe, somit Glücksspielautomaten, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen und die die Entscheidung darüber durch eine mechanische oder elektronische Vorrichtung selbsttätig herbe... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §1 Abs1;GSpG 1989 §2;GSpG 1989 §3;GSpG 1989 §4;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VStG §5 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0378 E 28. Februar 2000
99/17/0402 E 28. Februar 2000
99/17/0403 E 28. Februar 2000
Rechtssatz: Der Beschuldigte, der einen Vertrag betreffend die Aufstellung des Glücksspielautomaten in seinem Lokal mit dem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 30. November 1995, 21.00 Uhr, bis 1. Dezember 1995, 02.00 Uhr, sowie am 8. Februar 1996 gegen 20.00 Uhr in einem näher bezeichneten Lokal Glücksspielautomaten, die dem Glücksspielmonopol unterlägen, außerhalb einer Spielbank als Veranstalter betrieben, indem er auf seine Rechnung Ausspielungen im Sinne des § 2 des... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;MRKZP 07te Art4 Abs1;StGB §168 Abs1;VStG §30 Abs2;
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Auslegung unter Berücksichtigung des Art 4 Abs 1 siebentes ZPMRK gebietet die Annahme einer unechten Idealkonkurrenz in der Erscheinungsform der stillschweigenden Subsidiarität des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 gegenüber... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;StGB §168 Abs1;VStG §30 Abs2;
Rechtssatz: Der Begriff des Veranstalters eines Glücksspieles iSd § 168 Abs 1 StGB ist mit jenem des Betreibers des Automaten (Veranstalters) iSd § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 ident (Hinweis E VfGH 19.6.1998, G 275/96). Wird dem Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren vorsätzliche Begehung der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;MRKZP 07te Art4 Abs1;StGB §168 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;VStG §30 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Bildet das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten neben dem Tatbestand des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 auch den Tatbestand einer gerichtlich strafb... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;GSpG 1989 §52 Abs2;MRKZP 07te Art4 Abs1;StGB §168 Abs1;VStG §17 Abs1;VStG §30 Abs2;
Rechtssatz: Steht der Verfallsgegenstand im Eigentum des Täters, ist der Verfall als Strafe anzusehen. Er ist in der Regel im Straferkenntnis auszusprechen und setzt voraus, dass eine Verwaltungsübertretung begangen wur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Der vom Bf umschriebene Beschwerdepunkt, nämlich die Verletzung des Rechtes auf Aufstellung gesetzlich erlaubter Spielautomaten, lässt im Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde gegen den eine Verwaltungsstrafe aussprechenden und den Verfall verfügenden B... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya vom 11. Februar 1993 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe in der Zeit von Mitte November 1992 bis 4. Dezember 1992 in einem näher bezeichneten Gasthaus einen verbotenen Glücksspielautomaten der Firma J mit näher bezeichneter Gerätenummer aufgestellt und betrieben und hiedurch eine Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 2 und 3 sowie § 4 Abs. 2 Z 1 und 2 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/198... mehr lesen...
I. Der Erstbeschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S GmbH, welche in Ausübung des Gastgewerbes ein Lokal in Wien, N-Gasse, betreibt. Die Zweitbeschwerdeführerin hat gemäß einer Vereinbarung mit der S GmbH in diesem Lokal einen in ihrem Eigentum stehenden Münzgewinnspielapparat Lady Liner Lucky aufgestellt. Anläßlich einer Kontrolle durch die Bundespolizeidirektion Wien wurde der Betrieb des Glücksspielapparates auch mit Einsätzen von mehr als S 5,-- pro S... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß schon dann eine Verurteilung wegen Übertretung des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 erfolgen kann, wenn im Verwaltungsstrafverfahren nicht der konkrete Nachweis geführt werden kann, bestimmte Personen hätten den Glücksspielautomaten tatsächlich bespielt, ist, daß es sich um einen Glücksspielautomaten oder einen Glücksspi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;GSpG 1989 §52 Abs2;VStG §17 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Der Verfall stellt keine Strafe, sondern eine Art sichernde Maßnahme dar, wenn der Besch nicht Eigentümer des Verfallsgegenstandes ist, und ist daher nicht Gegenstand der Strafbemessung. Dessen ungeachtet hat der Besc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Eisenstadt vom 22. August 1995 wurde der Beschwerdeführerin wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 5 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 (im folgenden: GlSpG 1989), bezogen auf die Tatzeit 11. Dezember 1994 gemäß § 55 Abs. 1 GlSpG 1989 eine Geldstrafe von S 50.000,-- auferlegt. Die erstinstanzliche Behörde ging dabei davon aus, daß die Beschwerdeführerin Inhaberin des "H-Cafe" sei. In diesem Cafehaus sei... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §2;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Derjenige, der die Aufstellung eines betriebsbereiten Glücksspielautomaten und das Spielen an diesem auf seine Rechnung ermöglicht, führt das Glücksspiel durch und ist Betreiber bzw Veranstalter iSd § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989. Dies setzt nicht seine Eigentümerschaft am Automaten voraus. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: L70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL70711 Spielapparate Burgenland34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §2;GSpG 1989 §3;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VeranstaltungsG Bgld 1994 §10 Abs4;VeranstaltungsG Bgld 1994 §11;VeranstaltungsG Bgld 1994 §9;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Ein allfälliger Rechtsirrtum über die Wirkung der Anmeldung eines (dem GSpG 1989 unterliegenden) Automaten nach dem Bgld Veranst... mehr lesen...
Index: L70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL70711 Spielapparate Burgenland34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §2;GSpG 1989 §3;GSpG 1989 §4 Abs2;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VeranstaltungsG Bgld 1994 §10 Abs3;VeranstaltungsG Bgld 1994 §9;
Rechtssatz: Die Anmeldung eines dem GSpG 1989 unterliegenden Automaten nach § 9 Bgld VeranstaltungsG 1994 kann nicht bewirken, daß dessen Betrieb iSd GSpG 1989 als rechtmäßig anzusehen ist. A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §3;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VStG §1 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das "Inaussichtstellen" von vermögensrechtlichen Gegenleistungen kann auch in Form eines Realoffertes durch Aufstellen eines Automaten geschehen, nach dessen äußeren Erscheinungsbild der Spieler berechtigterweise erwarten kann, er werde für seine v... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 24. Juni 1992 wurde dem Beschwerdeführer folgende Tat zur Last gelegt: "Herr (T.R.) hat in den Nachmittagsstunden des 22.4.1991 gegen einen Einsatz von S 500,--, wobei pro Spiel ein Einsatz von S 5,-- gesetzt wurde, an dem von der Firma W. .... aufgestellten Pokerautomaten im Cafe (K. in B., S.-) Straße 12, einen Gewinn von S 2.000,-- erzielt, wobei dieser erspielte Betrag (Gewinn) von einem Angestellten dieses Caf... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1962 §2 Abs1 idF 1976/626;GSpG 1962 §3 idF 1976/626;GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §2 Abs3;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/14 90/17/0103 1 (hier: gilt auch für GSpG 1989) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt eine dem Glückspielmonopol unterliegende Ausspielung iSd § 2 Abs 1 GSpG 1962 und des § 3 GSpG 1... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1962 §2 Abs1 idF 1976/626;GSpG 1962 §50 Abs1 Z1 idF 1976/626;GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/14 90/17/0103 2 (gilt auch für GSpG 1989) Stammrechtssatz Ein Inaussichtstellen einer Gegenleistung für die vermögensrechtliche Leistung der Spieler liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat in bet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Das Durchführen eines Glücksspieles auf eigene Rechnung und Gefahr bedeutet, daß sich Gewinn UND Verlust, also auch das Risiko, in der eigenen Vermögenssphäre auswirken müssen. Über den Inhalt der Vereinbarung zwischen dem Automatenverleiher und dem Lokalinhaber für den Fall eines Verlust... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/23 91/17/0022 6 Stammrechtssatz Im zweiten Tatbild des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 hat der Gesetzgeber den durch die Worte "zugänglich macht" umschriebenen Umfang des Tatbestandes durch den Klammerausdruck "(Inhaber)" eingeschränkt. Gemeint ist damit eine Person, die den Glücksspielapparat oder Glücksspielautomaten in ihre... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 25. Jänner 1990 wurde dem Beschwerdeführer - soweit für den vorliegenden Beschwerdefall von Bedeutung - wegen Übertretung nach ... 2.) § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Z. 5 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 (im folgenden: GlSpG 1989) und § 7 VStG 1950 gemäß ... 2.) § 52 Abs. 1 GlSpG 1989 eine Geldstrafe von ... 2.) S 35.000,--, im Uneinbringlichkeitsfalle eine ... 2.) 12-tägige Ersatzarreststrafe auferle... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §46;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VStG §24;
Rechtssatz: Ausführungen zur Untauglichkeit von im Verwaltungsstrafverfahren (hier wegen einer Übertretung des GSpG 1989) beantragten Personalbeweisen, weil die beantragten Zeugen zur Frage der Anwesenheit des Beschuldigten am Tatort bzw zur Tatzeit nichts beitragen hätten können. Schlagworte Ablehn... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Macht ein Dienstnehmer eines Betreibers (Veranstalters) einer Ausspielung einen Glücksspielapparat oder Glücksspielautomaten im Lokal des Betreibers auftragsgemäß den Spielern zugänglich, dann verwirklicht der Dienstnehmer nicht das Tatbild des Zugänglichmachens als Inhaber der Geräte. Vielmehr fällt die Anordnung desjenigen, dem Gewinn und Verlust aus de... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VStG §7;
Rechtssatz: Ist die belangte Behörde - unwidersprochen - davon ausgegangen, daß der Beschuldigte Betreiber des Glücksspielautomaten war, und hat sie ungeachtet dessen dem Beschuldigten DIE ANSTIFTUNG EINES KELLNERS zur Begehung der Verwaltungsübertretung nach § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 zur Last gelegt, so setzt dies voraus, daß der Kel... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1962 §2 Abs1 idF 1976/626;GSpG 1962 §50 Abs1 Z1 idF 1976/626;GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/14 90/17/0103 2
(gilt auch für GSpG 1989) Stammrechtssatz Ein Inaussichtstellen einer Gegenleistung für die vermögensrechtliche Leistung der Spieler liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat in betriebsbereitem Zustand aufgeste... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid erweist sich als rechtswidrig, weil eine klare und eindeutige Zuordnung unter die Verwaltungsvorschrift, die durch die Straftat verletzt wurde, also einen der beiden Tatbestände des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989, unterblieben ist. Diese Unklarheit wird insbesondere noch dadurch verst... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Im zweiten Tatbild des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 hat der Gesetzgeber den durch die Worte "zugänglich macht" umschriebenen Umfang des Tatbestandes durch den Klammerausdruck "(Inhaber)" eingeschränkt. Gemeint ist damit eine Person, die den Glücksspielapparat oder Glücksspielautomaten in ihrer Gewahrsame hat und diesen den Spielern zugänglich macht. Damit ist... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1962 §2 Abs1 idF 1976/626;GSpG 1962 §3 idF 1976/626;GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/14 90/17/0103 1
(hier: gilt auch für den Betreiber bzw Veranstalter nach § 52
Abs 1 Z 5 GSpG 1989) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt eine dem Glückspielmonopol unterliegende Ausspielung iSd § 2 Abs 1 GSpG 1962 und des § 3 GSp... mehr lesen...