Aus der Beschwerde und dem mit ihr in Kopie vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. November 2006 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung der Fa. B GmbH in L nach außen berufenes Organ zu verantworten, dass einem anderen vorsätzlich die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert worden sei, indem er dafür verantwor... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §1 Abs1;GSpG 1989 §2 Abs4;GSpG 1989 §3;GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;VStG §7;
Rechtssatz: Die durch § 7 VStG unter Strafe gestellte "Beihilfe" liegt vor, wenn durch das Verhalten einem anderen die Haupttat ermöglicht oder erleichtert wird (vgl. z.B. Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens5, Anm. 4 zu § 7 VStG, 1271, oder Thienel, Verwa... mehr lesen...
Vor der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land (BH) fand am 19. September 2001 eine Strafverhandlung statt, bei welcher ein Bescheid mündlich verkündet wurde. Dessen Spruch: lautet auszugsweise: "Der Beschuldigte (Beschwerdeführer) hat es als persönlich verantwortlicher Betriebsstätteninhaber zu verantworten, wie auf Grund dienstlicher Wahrnehmung von Organen der öffentlichen Aufsicht im Zuge einer durchgeführten Spielapparatekontrolle festgestellt wurde, dass in der Betriebsstätte 'X-Tankst... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;
Rechtssatz: § 52 Abs. 1 Z. 5 GspG 1989 stellt nicht das Aufstellen, sondern das Betreiben von Glücksspielautomaten unter Strafe. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005050191.X02 Im RIS seit 07.02.2008 Zuletzt aktualisiert am 10.10.2011 mehr lesen...
In den frühen Morgenstunden des 8. August 2004 führte eine Beamtin der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (im Folgenden: BH) gemeinsam mit Beamten des Gendarmerieposten J. im Lokal Z. in F. eine Kontrolle in Anwesenheit des Beschwerdeführers durch, um festzustellen, ob Verstöße gegen das Glücksspielgesetz und das Tiroler Veranstaltungsgesetz zu erkennen seien. Nach dem darüber aufgenommenen Gedächtnisprotokoll fanden die Beamten Spieltische für die Spiele "Roulette", "Poker" und "Two Aces"... mehr lesen...
Index: L70707 Theater Veranstaltung TirolL70717 Spielapparate Tirol34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1 idF 2003/I/125;GSpG 1989 §53 Abs1 Z1;VeranstaltungsG Tir 2003 §32 Abs1 litd;VStG §39 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Spielen "Two Aces" und "Poker" unterließ die Behörde eine konkrete Zuordnung als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel. Eine solche abschließende Qualifikation ist nicht erfor... mehr lesen...
Über Auftrag der Bezirkshauptmannschaft (BH) Kufstein führten Gendarmeriebeamte am Standort K am 4. Juli 2003 eine Kontrolle durch, um festzustellen, ob Verstöße gegen das Glücksspielgesetz oder das Tiroler Veranstaltungsgesetz zu erkennen seien. Der festgestellte Spielbetrieb wurde eingestellt und es wurden zur Sicherung dieser Einstellung zwei Säcke mit vier Roulettekugeln, Spieljetons und Nummernroulettes gemäß § 39 VStG vorläufig beschlagnahmt. Bei einer neuerlichen Kontrolle... mehr lesen...
Index: L70707 Theater Veranstaltung TirolL70717 Spielapparate Tirol34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1 idF 2001/I/059;GSpG 1989 §53 Abs1 Z1 idF 2001/I/059;VeranstaltungsG Tir 1982 §25 Abs1 Z4;VStG §39 Abs1;
Rechtssatz: Eine abschließende Qualifikation der in dem gegenständlichen Casino gewerbsmäßig angeboten Spiele "Two Aces" und "Roulette 24" als Geschicklichkeits- oder Glücksspiele ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. November 1999 wurde dem Beschwerdeführer als handelsrechtlichem Geschäftsführer der CC GesmbH in Wien und somit als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Last gelegt, in den Räumlichkeiten der CC GesmbH in einem näher genannten Zeitraum, jedenfalls aber zu fünf nach Datum und Uhrzeit genau angegebenen Zeitpunkten Glücksspiele, deren Durchführung dem Bund vorbehalten sind, und zwar "7 Card Stud Pok... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §1 Abs1;GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §3;GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob das Spiel "Optisches Kugelkarussell" ein Glücksspiel oder ein Geschicklichkeitsspiel darstellt (Hinweis E 27. April 1981, 17/0982/80; E 17. April 1991, 91/01/0010). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2000170201.X01 ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §1 Abs1;GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §3;GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei den vorliegenden Kartenspielen ("7 Card Stud Poker", "Texas Hold'Em" und "5 Card Draw") nimmt der Umstand, dass allenfalls ein Spieler durch Bluffen selbst bei schlechten Karten ein günstiges Spielergebnis erreichen könnte (was man der Geschicklichkeit eines Spielers zuschreiben könnte) und dass ein Spi... mehr lesen...
1.1. Nach Kontrollen in verschiedenen Lokalen in Lienz betreffend den Betrieb von Spielapparaten wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 29. März 2001 dafür verantwortlich gemacht, "zumindestens am 16. November 2000, im Lokal M in 9990 Nussdorf-Debant, H-Straße 19, einen Spielapparat der Marke Magic Fun Club Master Imperia mit Typenschild ... und sohin einen nach § 25 Abs. 1 Z 3 Tiroler Veranstaltungsgesetz verbotenen Geldspielapparat aufges... mehr lesen...
Nach Kontrollen in verschiedenen Lokalen im Raum Lienz betreffend den Betrieb von Spielapparaten wurden die Beschwerdeführer - der Achtbeschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Vertreter einer näher genannten Gesellschaft - mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 29. bzw. 30. März 2001 dafür verantwortlich gemacht, dass "seit einiger Zeit, zumindestens jedoch am 16. November 2000", in jeweils näher genannten Lokalen jeweils ein, im Falle des Zweit- und Sechst... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/17/0261
2003/17/0262
2003/17/0263
2003/17/0264
2003/17/0265
2003/17/0266
2003/17/0267 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/17/0022 E 23. Juni 1995 RS 6 Stammrechtssatz Im zweiten Tatbild des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 hat der Gesetzgeber den durch die Worte "zugänglich... mehr lesen...
1.1. Nach Kontrollen in verschiedenen Lokalen in Lienz betreffend den Betrieb von Spielapparaten wurde die Beschwerdeführerin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der SZ GesmbH mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 1. März 2001 dafür verantwortlich gemacht, dass "seit einiger Zeit, zumindestens jedoch am 16. November 2000, im Lokal H in 9900 Lienz, S-Gasse 5, ein Spielapparat der Marke Magic Card International Imperia ... und sohin ein nach § 25 Abs. 1 Z 3 Tirole... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/17/0269 E 29. Jänner 2004
2003/17/0276 E 29. Jänner 2004
2003/17/0275 E 29. Jänner 2004
2003/17/0274 E 29. Jänner 2004
2003/17/0273 E 29. Jänner 2004
2003/17/0272 E 29. Jänner 2004
2003/17/0271 E 29. Jänner 2004
2003/17/0270 E 29. Jänner 2004
Rechtssatz: Die Feststellung des "Aufstellens" allein trägt di... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/17/0269 E 29. Jänner 2004
2003/17/0276 E 29. Jänner 2004
2003/17/0275 E 29. Jänner 2004
2003/17/0274 E 29. Jänner 2004
2003/17/0273 E 29. Jänner 2004
2003/17/0272 E 29. Jänner 2004
2003/17/0271 E 29. Jänner 2004
2003/17/0270 E 29. Jänner 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/17/0022 E 23. Juni 1995 RS 6 Stamm... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/17/0269 E 29. Jänner 2004
2003/17/0276 E 29. Jänner 2004
2003/17/0275 E 29. Jänner 2004
2003/17/0274 E 29. Jänner 2004
2003/17/0273 E 29. Jänner 2004
2003/17/0272 E 29. Jänner 2004
2003/17/0271 E 29. Jänner 2004
2003/17/0270 E 29. Jänner 2004
Rechtssatz: Wie sich aus dem Erkenntnis vom 20. Dezember 1996,... mehr lesen...
Mit dem in Erledigung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 11. Dezember 1997 ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. September 1998 - hinsichtlich der Tatzeit mit Bescheid dieser Behörde vom 28. Jänner 1999 ergänzt - wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe am 17. Juni 1997 um 14.00 Uhr drei näher bezeichnete, im Eigentum der A. Betriebs- und Handelsges.m.b.H. stehende Geldspielapparate im Cafe "A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;GSpG 1989 §52 Abs2;VStG §17 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/17/0024 E 24. Juni 1997 RS 4
(hier ohne den vorletzten Halbsatz und ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Der Verfall stellt keine Strafe, sondern eine Art sichernde Maßnahme dar, wenn der Besch n... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom 25. Juli 1997 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer als Eigentümer die Beschlagnahme von zwei Pokerautomaten mit der Programmkarte "Full House" gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 (im Folgenden: GlSpG), in Verbindung mit § 39 Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991 idgF, ausgesprochen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieser Berufung keine Folge gege... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;GSpG 1989 §53 idF 1996/747;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen des Verdachtes eines fortgesetzten Verstoßes gegen § 52 Abs. 1 Z 5 GSpG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998170218.X04 Im RIS seit 22.04.2003 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin vermietete mit Mietverträgen vom 3. Mai 1995 und vom 11. September 1995 insgesamt 23 in ihrem Eigentum stehende Spielautomaten an den Verein "M-Club". 15 dieser Automaten waren mit dem Programm "Magic Card" ausgestattet. Mit Bescheid vom 20. September 1995 wurden 16 dieser Spielautomaten, mit Bescheid vom 3. Oktober 1995 wurden fünf weitere dieser Spielautomaten von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 idg... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5 idF 1991/344;GSpG 1989 §53 Abs1 idF 1993/695;VStG §39 Abs1;
Rechtssatz: Ebenso wie bei § 39 Abs. 1 VStG ist bei der Beschlagnahme gemäß § 53 Abs. 1 GSpG Tatbestandsvoraussetzung der Verdacht, dass mit Glücksspielapparaten oder Glücksspielautomaten, mit denen in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wird, fortgesetzt gegen § 52 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5 idF 1991/344;GSpG 1989 §53 Abs1 idF 1993/695;VStG §39 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof zu § 39 Abs. 1 VStG allgemein ausgesprochen hat, genügt für die Rechtmäßigkeit der Sicherungsmaßnahme der bloße Verdacht einer Verwaltungsübertretung, für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist (Hinweis E 13. September 19... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 31. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer als handelsrechtlichem Geschäftsführer der RS-GesmbH zur Last gelegt, es zu verantworten zu haben, dass die RS-GesmbH, wie anlässlich einer Überprüfung am 5. April 1996 um 13.55 Uhr festgestellt worden sei, in ihrer Gastgewerbebetriebsanlage in G, W-Straße 5, drei Glücksspielapparate, die dem Glücksspielmonopol unterlägen, betrieben habe, indem sie durch das öffentlich... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Ebenso wie nach dem Erkenntnis vom 24. Juni 1997, 94/17/0113, die Feststellung des Sachverhaltes, dass ein funktionstauglicher Glücksspielautomat oder Glücksspielapparat vorgelegen sei, für die Strafbarkeit nach § 52 Abs 1 Z 5 GlücksspielG 1989 Voraussetzung ist, muss gefordert werden, dass Feststellungen dahingehend getroffen werden, da... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0113 E 24. Juni 1997 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung dafür, daß schon dann eine Verurteilung wegen Übertretung des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 erfolgen kann, wenn im Verwaltungsstrafverfahren nicht der konkrete Nachweis geführt werden kann, bestimmte Personen hätten den Glücksspielautomaten tatsächlich bespielt... mehr lesen...
I. 1. Mit der vorliegenden Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer die Abweisung einer Berufung gegen die mit Bescheid vom 25. März 1997 ausgesprochene Beschlagnahme eines Glücksspielautomaten mit dem Programm Point (dem Beschwerdeführer gegenüber als Inhaber des Automaten, der am 1. Oktober 1996 im Lokal des Beschwerdeführers aufgestellt war) nach dem Glücksspielgesetz. Die Abweisung erfolgte nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der belangten Behörde im Wesen... mehr lesen...
Index: 34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §2 Abs1;GSpG 1989 §3;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0406 E 27. November 2000
99/17/0405 E 27. November 2000
99/17/0404 E 27. November 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0488 E 21. April 1997 RS 5
(hier ohne den letzten Satz; Höchsteinsatz S 20,--) Stammrechtssatz Das "Inaussichtstellen" von vermögensrechtlichen Geg... mehr lesen...