RS Vwgh 1995/6/23 91/17/0022

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Veröffentlicht am 23.06.1995
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;
GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;
VStG §24;

Rechtssatz

Ausführungen zur Untauglichkeit von im Verwaltungsstrafverfahren (hier wegen einer Übertretung des GSpG 1989) beantragten Personalbeweisen, weil die beantragten Zeugen zur Frage der Anwesenheit des Beschuldigten am Tatort bzw zur Tatzeit nichts beitragen hätten können.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweise Beweismittel Zeugen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991170022.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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