1 Mit Bescheid vom 22. Jänner 2001 setzte das Finanzamt gegenüber dem Revisionswerber für den zwischen ihm als Käufer und der D-GmbH als Verkäuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. Jänner 2001 [gemeint wohl: 12. Dezember 2000] über 73/965-Anteile an einer Liegenschaft in B, mit denen das Wohnungseigentum an der Eigentumswohnung Top 5 verbunden war, Grunderwerbsteuer iHv 4.018,81 € fest. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2 Der (in den Verwaltungsakten einliegend... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Fertigteilhäuser vertreibt, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1999 bis 2003 statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin die Lieferung von Fertigteilhäusern als steuerfreie Grundstückslieferungen behandle, wenn der Käufer das Grundstück, auf dem das Fertigteilhaus errichtet werde, von der X GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erwerbe, deren Komplementärin die Besc... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6O32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987UStG 199431977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te62008CO0156 Vollkommer VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0139 E 22.03.2010
Rechtssatz: Die 6. EG-RL steht einer Kumulierung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht entgegen. Gerichtsentscheidung EuGH 62008O0156 Vollkommer VORAB ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Antragsteller ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) zu konkretisieren (vgl. u... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Begriff Bauherr ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer einheitlich auszulegen. Dabei kommt es darauf an, dass die betreffende Gemeinschaft a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, dh den bauausführenden Unternehmen ge... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer waren Gesuchsteller des Antrages vom 20. Jänner 1999 an das Bezirksgericht für ZRS Graz. Unter Vorlage u. a. des Kaufvertrages vom 14. Oktober 1998 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 7. Jänner 1999 beantragten sie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstbeschwerdeführer bei vier verschiedenen Einlagezahlen sowie eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes für den Zweitbeschwerdeführer. Die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung wies als Beme... mehr lesen...
Index: E1EE3L E10400000E6J27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11992E067 EGV Art67;11997E056 EG Art56 Abs1;31988L0361 Kapitalverkehrs-RL Anh1;31988L0361 Kapitalverkehrs-RL Art1;61997CJ0222 Trummer VORAB;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 §26 Abs3;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG belast... mehr lesen...
Index: E1E27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11997E056 EG Art56;11997E058 EG Art58 Abs1 lita;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Wenn in Art. 58 Abs. 1 EG unter lit. a sogar die unterschiedliche Behandlung der Steuerpflichtigen mit unterschiedlichen Wohnorten oder Kapitalanlageorten ermöglicht wird, lässt sich unschwer der Umkehrschl... mehr lesen...
Am 12. November 1998 schlossen die Beschwerdeführerin und die W GmbH einen "Eigentumswohnungsvertrag" über die Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Bescheid vom 14. Jänner 1999 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Grunderwerbsteuer von S 63.145,-- vor. Dieser Bescheid wurde unangefochten rechtskräftig. Mit Kaufvertrag vom 11. April 2000 erwarb Gerald M von der W GmbH diese Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Schriftsat... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11;GrEStG 1987 §17;GrEStG 1987 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0099 E 14. November 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die Vorschriften des § 11 GrEStG 1987 (nunmehr § 17 GrEStG 1987 idF 1994/682) über die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer setzen voraus, daß die Steuerschuld bereits nach § 8 GrEStG 1987 entstanden ist (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0074; E 26.... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 7. Juli 1998 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 90,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage vor, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Besch... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33;61990CJ0347 Aldo Bozzi VORAB;61991CJ0208 Raymond Beaulande VORAB;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Nach stRsp des EuGH ist der Zweck des Art 33 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977, 77/388/EWG, die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu verhindern, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurc... mehr lesen...
In der außerordentlichen Generalversammlung der G-GmbH (Gesellschafter: Beschwerdeführerin und CALFINA Beteiligungsgesellschaft m.b.H.) wurden am 30. Juni 1987 folgende Beschlüsse gefaßt: "Zu Punkt 1.) der Tagesordnung: Das Stammkapital der Gesellschaft wird um S 2,784.000,-- ... durch Rückzahlung der gesamten Stammeinlage an die Gesellschafterin Firma "CALFINA"-Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien herabgesetzt, wozu die Beschwerdeführerin ihre ausdrückliche Zus... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GmbHG §26 Abs1;GmbHG §35;GmbHG §6;GmbHG §8 Abs2;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z2;GrEStG 1955 §8;
Rechtssatz: Wurde in der außerordentlichen Generalversammlung einer GmbH von den beiden Gesellschaftern einvernehmlich beschlossen, daß ein Gesellschafter Alleingesellschafter der GmbH wird, so wird damit der Rechtsanspruch für die Vereinigung aller Antei... mehr lesen...
Mit Abgabenerklärung vom 18. September 1990 wurde vom Vertreter der Beschwerdeführerin ein Erwerbsvorgang über das Grundstück EZ 197, Grundbuch B, angezeigt. Danach habe die Beschwerdeführerin die genannte Liegenschaft von Brigitte V. auf Grund eines Kaufanbotes vom 23. Jänner 1990 bzw. dessen Annahme vom 26. März 1990 erworben. In einem Begleitschreiben wurde ausgeführt, über das Zustandekommen des Kaufvertrages sei ein Verfahren beim Kreisgericht Ried im Innkreis anhängig. Brigitte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11;GrEStG 1987 §17;GrEStG 1987 §8;VwRallg;
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 11 GrEStG 1987 (nunmehr § 17 GrEStG 1987 idF 1994/682) über die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer setzen voraus, daß die Steuerschuld bereits nach § 8 GrEStG 1987 entstanden ist (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0074; E 26.1.1989, 88/16/0030). Ist die Wirks... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955;GrEStG 1987;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Dem GrEStG ist eine dem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 - wonach die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 umsatzsteuerfrei sind - reziproke Bestimmung fremd (Hinweis E 3.6.1982, 81/16... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Besprechung in:
AnwBl 1994/1, S 56-57;; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1753/74 E 21. Mai 1976 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die... mehr lesen...
Der am 12. April 1986 verstorbene Wenzel F. hatte in seinem Testament vom 4. April 1972 Frau Maria Fr. zur Alleinerbin eingesetzt und sämtliche an seinem Todestage vorhandene Noterben, also insbesondere seine Kinder (Roland F., Dipl.Ing. Ingo F. und Waltraud St.) auf den ihnen nach dem Gesetz zukommenden Pflichtteil beschränkt. Mit dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. November 1986 verkaufte die Alleinerbin Maria Fr. an Roland F. (den nunm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987;
Rechtssatz: § 21 BAO ist keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte. Die Tatbestände des GrEStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diese... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob die Beschwerdeführerin gegenüber einem gemeinnützigen Bauträger gemäß § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: Verkäuferin) den Anspruch auf Übereignung bestimmter Liegenschaftsanteile in Oberösterreich (im Sinne der angefochtenen Berufungsentscheidung) schon im Jahre 1979 oder (im Sinne der Beschwerde) erst im Jahre 1988 erworben hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Der Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;GrEStG 1955 §16;GrEStG 1987 §8;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verwirklichung eines Erwerbsvorganges ist auch als gegeben anzusehen, wenn die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder einer Genehmigung abhängt. Der Erwerbsvorgang ist nämlich schon verwirklicht, sobald die Parteien in ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §16;GrEStG 1987 §8;
Rechtssatz: Bei der Enstehung der Grunderwerbsteuer sind vier Stadien zu unterscheiden: Verwirklichung des Erwerbsvorganges, Entstehen der Steuerschuld, Steuerfestsetzung und Fälligkeit der Steuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160224.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Frage der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht. Schlagworte InteressenabwägungUnverhältnismäßiger Nachteil European C... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapital abstatten zu k... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer in Höhe von S 622.880,-- festgesetzt. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde verbindet der Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Er sei wirtschaftlich nicht in der Lage, den hohen Betrag aufzubringen; eine Vollstreckung würde für ihn den Ruin bedeuten. In ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 1990 trat di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Bescheides gebieten. Dies trifft in Abgabensachen dann zu, wenn durch di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;BAO §21 Abs1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Die Tatbestände des GrEStG 1955 knüpfen nach stRsp des VwGH in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diesem durch das Gesetz vorgegebenen Rahmen eine Beurteilung gem § 21 A... mehr lesen...