Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §26 Abs1;Rechtssatz
Wurde in der außerordentlichen Generalversammlung einer GmbH von den beiden Gesellschaftern einvernehmlich beschlossen, daß ein Gesellschafter Alleingesellschafter der GmbH wird, so wird damit der Rechtsanspruch für die Vereinigung aller Anteile in der Hand dieses Gesellschafters geschaffen. Der Erwerbsvorgang ist dann verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind, unabhängig davon, ob dieser Rechtsvorgang bereits die Steuer auslöst oder nicht. Auf die Eintragung dieses Generalversammlungsbeschlusses in das Firmenbuch kommt es für die Verwirklichung des Erwerbsvorganges nicht an. Ferner ist eine mit der Anteilsvereinigung verbundene Kapitalherabsetzung oder allenfalls auch Kapitalerhöhung für die Frage, ob der Erwerbsvorgang einer Anteilsvereinigung vorliegt, ohne Bedeutung, weil die Anteilsvereinigung solches weder voraussetzt noch bedingt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160052.X03Im RIS seit
26.11.2001