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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GrEStG 1987;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Frage der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht.
Schlagworte
InteressenabwägungUnverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160005.A02Im RIS seit
09.03.1990Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010