RS Vwgh 1990/3/9 AW 90/16/0005

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Veröffentlicht am 09.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Frage der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht.

Schlagworte

InteressenabwägungUnverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160005.A02

Im RIS seit

09.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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