Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GJGebG 1962 §29 Abs1;GrEStG 1955;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Unter "Steuerbegünstigungen" iSd § 26 A... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Der Kostenbeamte soll sich iS eine... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Das UmgrStG stellt in Gestalt seines § 38 Abs 6 für Spaltungen gegenüber... mehr lesen...
Die "F" Wohnbau GmbH hatte mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1990 von zwei Verkäufern die Liegenschaft EZ. 315, KG Favoriten, Wien X, Erlachgasse 81, außerbücherlich erworben. Bereits am 29. Jänner 1990 erteilte die genannte Erwerberin der IS-GmbH in Linz einen Alleinvermittlungsauftrag, worin ua festgehalten wurde, daß die Vertragserrichtung vorzugsweise über den Wiener Rechtsanwalt Dr. G zu erfolgen habe. Diesem Anwalt erteilte die Erwerberin (ohne ein näheres Datum anzugeben) ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0235
97/16/0236
97/16/0237
97/16/0238
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0239 E 29. April 1998
97/16/0240 E 29. April 1998
97/16/0241 E 29. April 1998
97/16/0242 E 29. April 1998
97/16/0243 E 29. April 1998
97/16/0244 E 29. April 1998
97/16/0245 E 29. April 1998
97/16/0246 E 29.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 11. September/9. Oktober/22. Oktober 1991 zusammen mit ihrem Ehemann Ing. Dieter T von der S GmbH das Hälfteeigentum an der Liegenschaft Parz. Nr. 118/13, EZ 1356, Katastralgemeinde O, um den Kaufpreis von S 699.000,--. In Punkt X. des Kaufvertrages wurde ausgeführt, die Käufer seien in Kenntnis, daß für das Kaufgrundstück eine rechtskräftige Baubewilligung vom 10. Oktober 1990 vorliege. Am 11. September 1991 schloß der Ehemann der... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Die Käufer sind nach stRsp des VwGH nur dann als Bauherren anzusehen, wenn sie auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion Einfluß nehmen können (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band 2, dritter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 92). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Aus den (ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen) Beschwerden ergibt sich im Zusammenhalt mit den Verbesserungsschriftsätzen der Beschwerdeführerin sowie den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten und den Begründungen der angefochtenen Bescheide folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin schloß am 25. November 1988 betreffend bestimmte Parzellen der... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §5;HGB §93; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0330 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0893 E 17. Mai 2001 2000/16/0891 E 17. Mai 2001 2000/16/0892 E 17. Mai 2001
Rechtssatz: Auch bei Personen, die zum Verkauf ermächtigt sind, bzw bei Vermittlern und Bevollm... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin gemeinsam, die Drittbeschwerdeführerin und der Viertbeschwerdeführer gemeinsam sowie der Fünftbeschwerdeführer haben von der F-GesmbH (im folgenden: GesmbH) jeweils ein Fertigteilhaus zu einem Fixpreis gekauft. Weiters haben sie jeweils danach von der F-GesmbH & Co KG (im folgenden: KG) Grundparzellen aus der der KG gehörigen Liegenschaft EZ xy, KG M ("Wohnprojekt Obere F") erworben. Strittig ist zwischen den Parteien des ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0117
95/16/0118
95/16/0119
95/16/0120
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Gegenleistung kommt es nicht auf die äußere Form der Verträge, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt an, der nach wirtsch... mehr lesen...
H. B., der Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin schloß mit der Beschwerdeführerin am 2. Juni 1993 einen Sacheinlagevertrag in Entsprechung und unter Anwendung der Begünstigungen des Art. III des Umgründungssteuergesetzes (BGBl. Nr. 699/1991; im folgenden: UmgrStG). Danach brachte H. B. seinen (95 %) Mitunternehmeranteil (Kommanditanteil) an der H. B. Gesellschaft & Co (im folgenden: KG) in die Beschwerdeführerin ein. Infolge seines Ausscheidens fiel das Vermögen der KG ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §5;HGB §142;UmgrStG 1991 §22 Abs4;
Rechtssatz: Erwägungen, ob der Gesetzgeber durch die in § 22 Abs 4 UmgrStG 1991 erfolgte Festlegung des doppelten Einheitswertes als Bemessungsgrundlage eine Entlastung im Bereich der Grunderwerbsteuer herbeiführen wollte, können nicht dazu führen, daß contra legem doch wieder die Gegenleis... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdeinhalt ergibt sich im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung folgender unstrittiger Sachverhalt: Mit Abtretungsvertrag vom 14. Oktober 1993 erhielt die Beschwerdeführerin von ihrem Vater dessen sämtliche Rechte an der Kleiderwerke S OHG abgetreten, wobei sich die Beschwerdeführerin in Punkt III des Abtretungsvertrages verpflichtete, als Gegenleistung an ihren Vater eine wertgesicherte Leibrente von monatlich S 30.000... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Gegenleistung (ein Begriff, der in § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt ist) ist alles, was der Erwerber dafür zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält. Jede Leistung, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen oder inneren Zusammenhang mit dem Grunderwerb steht, ist als Gegenleistung iSd Gesetzes anzusehen. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. August 1993, 93/14/0044, verwiesen. Daraus ist ersichtlich, daß die belangte Behörde mit Bescheid vom 2. Februar 1993, Zl. 30.887-3/92, den Antrag der beschwerdeführenden Miteigentümergemeinschaft auf Wiederaufnahme der mit Berufungsentscheidung vom 8. Juli 1988, Zl. 30.029-3/88, abgeschlossenen Verfahren (Umsatzsteuer 1984 bis 1986 und Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis August 1987) abw... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich einheitlich auszulegen. ... mehr lesen...
Die N-AG als übertragende Gesellschaft und die N-Holding AG als Nachfolgeunternehmerin gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG), BGBl. Nr. 187/1954 idgF, schlossen am 27. Oktober 1989 folgenden (auszugsweise wiedergegebenen) Übertragungsvertrag: "1. In der außerordentlichen Hauptversammlung der N-AG vom 27. Oktober 1989 wurde beschlossen, die Gesellschaft durch Übertragung auf die Hauptgesellschafterin, die N-Holding AG, als Nachfolgeunternehmerin nach den Vorschriften des Umwandl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0179 4 Stammrechtssatz Was als Gegenleistung zu verstehen ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt (Hinweis E 15.4.1993, 93/16/0056; E 20.6.1990, 89/16/0101). Der Begriff der Gegenleistung im Sinne des § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher... mehr lesen...
Die Mutter des Beschwerdeführers, auf Grund eines Testamentes alleinige Erbin der am 5. Februar 1991 verstorbenen Erblasserin, gab nach erfolgter Inventarisierung und Schätzung zum gesamten Nachlaß die bedingte Erbserklärung ab und übertrug anschließend ihr Erbrecht schenkungsweise dem Beschwerdeführer, der sich in der darüber vor dem Gerichtskommissär, öffentlicher Notar Dr. M, aufgenommenen Niederschrift vom 16. November 1992 verpflichtete, die Erbin hinsichtlich sämtlicher Nachlaßp... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §1282;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Erbschaftskauf ist die entgeltliche Veräußerung des Erbrechts zwischen Erbanfall und Einantwortung (§§ 1278 f ABGB); er bedarf der Form des Notariatsaktes oder des gerichtlichen Protokolls. Die vom Gesetz nicht besonders geregelte Erbschaftsschenkung ist die... mehr lesen...
Ebenso wie im Falle des Erkenntnisses vom 27. Februar 1995, 95/16/0046, auf dessen Entscheidungsgründe: hingewiesen wird, erwarb die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 21./23. März 1990 Miteigentumsanteile - nämlich 414/1000 - an der Liegenschaft EZ n1 Grundbuch 56209 Hallein, BG Hallein. Auch gegenüber der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid Grunderwerbsteuer unter Einbeziehung der Bau- und Sanierungskosten des auf der Liegensch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/27 95/16/0046 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann nach stRsp des VwGH der zur Erreichung der Bauherreneigenschaft führende Auftrag zur Errichtung des Objektes nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt w... mehr lesen...
Auf Grund eines Einreichplanes zur Errichtung eines Wohnhauses mit sieben Wohnungen in Wien, S.-Straße 126, vom 21. Juni 1979 erging an den Bauwerber Dipl.-Ing. Norbert K. (gleichzeitig Planverfasser) am 17. März 1980 ein Bescheid des Magistrates der Stadt Wien über die Erteilung der Baubewilligung. Mit einem an die W. GmbH "als Bauwerber und Grundeigentümer" ergangenen Bescheid vom 6. April 1984 wurde auf Grund eines von Dipl.-Ing. K. verfaßten Auswechslungsplanes eine Änderung der B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/12, S 916-918)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0032
93/16/0033
93/16/0034
93/16/0035
93/16/0036
93/16/0037
93/16/0038
Rechtssatz: Erst durch die Angaben, auf Grund derer die Abgaben... mehr lesen...
Aus der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Berufungsbescheides ergibt sich im Zusammenhang mit einem ebenfalls vorgelegten Grundbuchsauszug betreffend die EZ 216, Grundbuch 56209 H, BG H, Grundstücke Nr. 105/1 Garten, und Nr. 281 Baufläche, sowie mit einem "Generalübernehmervertrag" vom 29.5./1.6.1990 (insoweit auch vom Beschwerdeführer unbestritten) folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 21./23.3.1990 226/1000 Miteigent... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann nach stRsp des VwGH der zur Erreichung der Bauherreneigenschaft führende Auftrag zur Errichtung des Objektes nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen darauf abz... mehr lesen...
Mit Verschmelzungsvertrag vom 24. April 1992 wurde die S.M. Aktiengesellschaft mit der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft als aufnehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte unter Zugrundelegung der Verschmelzungsbilanz zum 31. Dezember 1991, wobei die abgabenrechtlichen Begünstigungen des Strukturverbesserungsgesetzes in Anspruch genommen wurden. Das Finanzamt setzte hierauf vom Zweifachen des Einheitswertes der Liegenschaften der übertragenden Gesellschaft... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §219 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Daß der Vermögensübergang (nur) notwendige Folge der Vereinigung der Aktiengesellschaften ist, steht einer Beurteilung der Veschmelzung als Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 GrEStG 1987 nicht entgegen. Auch der Umstand, daß es zwischen der aufnehmenden Gsellschaft und der übertragende... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 16. Oktober 1989 brachte Edith E. ein ihr gehöriges protokolliertes Einzelunternehmen in die beschwerdeführende GmbH unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art III StruktVG ein. Zu den Aktiven des Unternehmens zählten unter anderem Liegenschaften mit einem Einheitswert von zusammen S 16,565.000,--. In der am 27. Oktober 1989 beim Finanzamt eingereichten Abgabenerklärung im Sinne des § 10 GrEStG 1987 wurde der Wert der übernommenen Stammeinlagen... mehr lesen...