Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0112 E 8. Oktober 1990 VwSlg 6543 F/1990 RS 8 Stammrechtssatz Der Abschluß des Bauvertrages nach Erteilung der Baubewilligung und die Errichtung eines bereits fertig geplanten Bauwerkes sprechen gegen die Bauherreneigenschaft des Erwerbers (Hinweis E 18.11.1982, 82/16/0094). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Bei der Verneinung der vom Abgabepflichtigen angestrebten Bauherreneigenschaft ist nicht von Bedeutung, wer der "wahre" Bauherr gewesen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001160429.X05 Im RIS seit 06.08.2002 mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1986 erwarben die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte ein näher bezeichnetes Grundstück je zur Hälfte. Dieser Kaufvertrag lautet auszugsweise: "I. Kaufobjekt. ... II. Kaufpreis und Vergütungen. Als Gegenleistung für das unter Punkt I. genannte Kaufobjekt verpflichtet (verpflichten) sich der (die) Käufer, folgende Leistungen zu erbringen: 1.) Zahlung eines Kaufpreises von S 625,-- pro m2 Fläche des Kaufobjekts, das sind S 234.375,--... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §5;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0231
Rechtssatz: Die Kriterien für das Vorliegen der Bauherreneigenschaft müssen kumulativ vorliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001160230.X09 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0231 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0196 E 27. Juni 1994 RS 2
(hier GrEStG 1955 anzuwenden; Änderungen der Fensteranzahl sind
als nicht wesentliche Änderungen eines fertig geplanten
Reihenha... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 6. August 1987 erwarben die Beschwerdeführer jeweils einen Hälfteanteil an einer Liegenschaft in Innsbruck mit einer Fläche von 388 m2 von den Verkäufern D, E und F. Der Kaufpreis für die gesamte Liegenschaft betrug S 1,220.000,--. Nach Anzeige an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im Folgenden: Finanzamt) schrieb dieses den Beschwerdeführern jeweils mit Bescheid vom 11. September 1987, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in der Hö... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0158
Rechtssatz: GRS wie 89/15/0112 E 8. Oktober 1990 VwSlg 6543 F/1990 RS 7 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998160392.X03 Im RIS seit 15.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §303 Abs4;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0158
Rechtssatz: Hätte das Finanzamt bei der Kenntnis von Unterlagen und ihrer richtigen rechtlichen Subsumtion schon im Zeitpunkt der Erlassung der durch die Wiederaufnahme behobenen Bes... mehr lesen...
Mit Abtretungsvertrag vom 19. Dezember 1994 erwarb die Beschwerdeführerin von der G GmbH sowie der H GmbH insgesamt 99 % der Geschäftsanteile an der S GmbH (im Folgenden: Gesellschaft); 1 % der Anteile erwarb mit demselben Vertrag die I GmbH. Der Abtretungspreis betrug laut Pkt. Drittens (2) des Abtretungsvertrages für die Anteile der G GmbH. S 1,997.193,12 und für die Anteile der H GmbH S 665.731,04. Pkt. Sechstens (3) f) des Abtretungsvertrages lautete: "Die im Zwischenabschluss zum... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP21 Abs1 idF 1994/629;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5;KVG 1934 §21 Z1;StraBAG 1994 Art4 Z3;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist unter Gegenleistung iSd § 5 GrEStG 1987 jede geldwerte entgeltliche Leistung zu verstehen, die für den Erwe... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 7. Juli 1998 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 90,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage vor, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0179 E 18. November 1993 VwSlg 6840 F/1993 RS 4(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Was als Gegenleistung zu verstehen ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt (Hinweis E 15.4.1993, 93/16/0056; E 20.6.1990, 89/16/0101). Der Begriff der Gegenleist... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/16/0211 E 26. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs 1 BAO) zu verstehen (Hinweis E 23.1.1992, 90/16/0154). ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33;61990CJ0347 Aldo Bozzi VORAB;61991CJ0208 Raymond Beaulande VORAB;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Nach stRsp des EuGH ist der Zweck des Art 33 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977, 77/388/EWG, die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu verhindern, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurc... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1998 schlossen Dr. Peter S als Geschenkgeber und seine Ehegattin, die Beschwerdeführerin, als Geschenknehmerin einen Vertrag über die Schenkung einer näher bezeichneten Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Haus ab. Dieser Vertrag lautet auszugsweise: "§ 2 Gewährleistung, Haftung, Übergang von Nutzen und Lasten 2./1. Aufgrund des Grundbuchsauszuges vom 30.10.1998 werden folgende Lasten festgestellt: ... 2./1./3. zu CLNr. 3 a Das Fruchtgenussrech... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Gem § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Der Begriff der Gegenleistung ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt; jede nur denk... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Jänner 1991 wurde der Suter + Suter GmbH von der Baubehörde I. Instanz der Landeshauptstadt Linz auf Grund ihres mit 4. April 1990 datierten und am 7. Dezember 1990 bei der Behörde eingelangten Bauansuchens die Bauplatzbewilligung erteilt. Mit Bescheid vom 17. Jänner 1991 erteilte diese Behörde für das Bauvorhaben: Neubau eines Büro-, Wohn-, und Geschäftshauses mit einer Tiefgarage, Umbau des bestehenden Hauses Hauptstraße 12 in ein Wohn- und Geschäftshaus und Erri... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0520
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH kann beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, der zur Errichtung der Bauherreneigenschaft führende Auftrag zur Errichtung des Objektes... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin in Ausübung der Option gemäß § 6 Abs. 2 UStG eine Liegenschaft um einen Kaufpreis von S 12 Mio. zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat, wofür das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage festsetzte, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;UStG 1994 §6 Abs2 idF 1998/I/079; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0578 E 28. September 2000
Rechtssatz: In § 6 Abs 2 UStG 1994 in der ab 19.6.1998 anzuwendenden Fassung des Budgetbegleitgesetzes 1998, BGBl I Nr 79, ist eine Optionsmöglichkeit zur Behandlung von Grundstückslieferungen als steue... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0578 E 28. September 2000
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz 6a... mehr lesen...
Einer Erbengemeinschaft gehörte die Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Mils, früher beinhaltend die Grundstücke Nr. 1095/3 und 1097/4, die im Zeitpunkt der Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG 1987 (im folgenden: GrEStG) bereits zur 3000 m2 großen Parzelle Nr. 1097/4 vereinigt waren. Die Erbengemeinschaft beauftragte die R. Immobilien- und Baubetreuungsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: R.-Immobilien) mit der Vermittlung von Käufern für die Liegenschaft. Der für die R.-Immobilien tätig... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern II, 03ter Teil Grunderwerbsteuergesetz 1987... mehr lesen...
Am 13. Juni 1995 wurde zwischen den zwei außerbücherlichen Eigentümern namens Zidek der Liegenschaft EZ 1582 GB 45214 Katzbach als Verkäufer und den ersten beiden Beschwerdeführern als Käufer betreffend 51/200 und 11/200 Anteile eine Vereinbarung geschlossen, die (auszugsweise) folgenden Inhalt hat: "A (PRÄAMBEL) ... (2) Die Verkäufer haben mit Architektenwerkvertrag vom 9.3.1994 Herrn Dipl.Ing. Christian Haller, Architekt, Starhembergstraße 41/2, 4020 Linz, mit der Planung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0188
98/16/0189
98/16/0190 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/27 95/16/0046 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann nach stRsp des VwGH de... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0188
98/16/0189
98/16/0190
Rechtssatz: Mit Rücksicht darauf, dass der Architektenwerkvertrag von den Verkäufern der Liegenschaft mehr als ein Jahr vor Errichtung der Kaufverträge abgeschlossen wurde und dass sich aus den Passagen einerseits der Kau... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. Oktober/16. November 1987 erwarb der Beschwerdeführer von der Alleineigentümerin IS 38/3000 Anteile an der Liegenschaft EZ 271 KG S, Gerichtsbezirk G, samt dem auf dieser Liegenschaft stehenden Hotel "Viktoria" um den Kaufpreis von S 41.610,--. Mit Bescheid vom 30. November 1987 wurde die Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage von S 41.610,-- vorgeschrieben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten be... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und den beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erwarb auf Grund eines Spaltungs- und Umgründungsvertrages mehrere Liegenschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch eine Abspaltung zur Aufnahme, und zwar - wie sie selbst ausdrücklich vorbringt - ohne Gegenleistung. Daraufhin schrieb der Kostenbeamte des BG Favoriten für die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...