RS Vwgh 1997/11/12 95/16/0176

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Veröffentlicht am 12.11.1997
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §5;

Rechtssatz

Die Käufer sind nach stRsp des VwGH nur dann als Bauherren anzusehen, wenn sie auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion Einfluß nehmen können (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band 2, dritter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 92).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160176.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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