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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Käufer sind nach stRsp des VwGH nur dann als Bauherren anzusehen, wenn sie auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion Einfluß nehmen können (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band 2, dritter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 92).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160176.X01Im RIS seit
20.11.2000