Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 GrEStG 1987 §5 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2016 setzte das Finanzamt gegenüber dem Mitbeteiligten für den zwischen ihm als Käufer (gemeinsam mit 11 anderen Personen) und einer natürlichen Person als Verkäuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 21. Dezember 2010 über ideelle Anteile an einer näher bezeichneten Liegenschaft Grunderwerbsteuer abweichend von der durchgeführten Selbstberechnung - ausgehend von einer höheren Bemessungsgrundlage aufgrund der Einbeziehung von Baukosten und Nebenko... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 §5 GrEStG 1987 § 1 heute GrEStG 1987 § 1 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 GrEStG 1987 § 1 gültig von 01.01.2016 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die mit Bescheid des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) ausgesprochene Abweisung des Antrags auf Festsetzung gemäß § 201 BAO und Rückzahlung von Grunderwerbsteuer gemäß § 279 BAO als unbegründet ab und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/16/0246 E 24. November 2011 RS 2 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0104 E 25. August 2005 VwSlg 8054 F/2005 RS 2 Stammrechtssatz Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung im Sinne des GrEStG anzusehen. Für die Frage ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Werden vom Erwerber im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerbszustand des Grundstückes - beispielsweise als bebaut, freigemacht oder unbelastet - neben dem als Kaufpreis bezeichneten Betrag - an wen auch immer - weitere Leistungen erbracht, sind diese als Teil der Gegenleistung anzusehen, wenn sie mit dem Grundstückser... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei einem mit Nutzungsrechten belasteten Grundstück ist zunächst ausschlaggebend, ob der Erwerber das Grundstück belastet oder lastenfrei erwerben will. Beabsichtigt ein Erwerber, ein Grundstück frei von bestehenden Nutzungsrechten - etwa Mietrechten - zu erhalten, und soll daher das Grundstück lastenfrei übertragen we... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Fertigteilhäuser vertreibt, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1999 bis 2003 statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin die Lieferung von Fertigteilhäusern als steuerfreie Grundstückslieferungen behandle, wenn der Käufer das Grundstück, auf dem das Fertigteilhaus errichtet werde, von der X GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erwerbe, deren Komplementärin die Besc... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6O32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987UStG 199431977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te62008CO0156 Vollkommer VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0139 E 22.03.2010
Rechtssatz: Die 6. EG-RL steht einer Kumulierung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht entgegen. Gerichtsentscheidung EuGH 62008O0156 Vollkommer VORAB ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Antragsteller ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) zu konkretisieren (vgl. u... mehr lesen...
Am 12. August 1999 unterfertigten der Mitbeteiligte und seine Ehegattin als Käufer einerseits und die Kohlbacher Ges.m.b.H. in 8665 Langenwang, Schwöbing 81-83, als Verkäuferin andererseits einen Kaufvertrag über ein "Kohlbacher-Haus, Typ LH-124 RB" um einen Preis von ATS 900.000,-- inklusive 20 % Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag nannte als "Baustelle: 8665 Langenwang H. Kl. Str. GRST. NR. 338/16" und als vorgesehenen Liefermonat den Mai 2000. Auf Grund des schriftlichen Kaufvertr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0224 E 10. April 2008
2007/16/0225 E 10. April 2008
2007/16/0226 E 10. April 2008
2007/16/0227 E 10. April 2008
Besprechung in:
immolex 10/2008, S. 284 bis 285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0104 E 25. August 2005 RS 2 Stammrechtssatz Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittel... mehr lesen...
Mit Erledigung vom 15. Juni 2004 hatte die Wiener Landesregierung der N-Gesellschaft mbH ein Darlehen im Betrag von EUR 1,308.036,-- zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 32 Wohnungen unter Begründung: von Wohnungseigentum in Wien 10, Oberlaa West, auf der Liegenschaft EZ KG Oberlaa Land, zugesichert. Am 16. November 2005 schlossen die N-Gesellschaft mbH als Verkäuferin einerseits und der Mitbeteiligte als Käufer andererseits einen Kauf- und Wohnungseigentumsanwartschaftsvertrag... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs3;GrEStG 1987 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0080 E 18. September 2007
2007/16/0081 E 18. September 2007
2007/16/0082 E 18. September 2007
Besprechung in:
NZ 03/2008, Seiten 77 bis 78;
Rechtssatz: Als Gegenleistung ist der nominale Kaufpreis maßgebend. Auch ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grund... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich folgender - im Wesentlichen unstrittige - Sachverhalt: Am 21. Dezember 2000 hat die Mitbeteiligte als Übernehmerin mit ihrer Mutter als Übergeberin einen "Übergabsvertrag" in der Form eines Notariatsaktes abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung war die Übergabe einer Liegenschaft samt Gebäude sowie das in diesem Gebäude betriebene Unternehmen einer Gastwirtschaft. Festgehalten wurde in dem Vertrag weiter, dass die Vertragsparteien... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/16/0146 E 26. Februar 2004 RS 3 Stammrechtssatz Gemäß § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist bei einem Kauf Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Dies gilt auch für andere einen Übereignungsanspruch begründende Rechtsgeschäfte, zumal der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte (im Vergleich: Erstantragsteller) schlossen anlässlich ihrer Ehescheidung am 24. Februar 2005 vor dem Bezirksgericht Landeck einen Vergleich mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenem Inhalt: "I. Ehegatten 1. Ehegattenunterhalt: Die Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeden Unterhalt ... II. Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb: 2.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Beim Grundstückstausch nach § 4 Abs. 3 GrEStG liegen zwei der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor, wobei unter Gegenleistung für das erworbene Grundstück jeweils das in Tausch gegebene Grundstück zu verstehen ist. Tauschgrundstücke, die für die im Tauschwege erworbenen Grundstücke hingegeben werde... mehr lesen...
Die persönlich haftenden Gesellschafter der beschwerdeführenden Partei, einer OHG, schlossen mit dieser am 11. Februar 2003 folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Baurechtsvertrag: "II. BAURECHTSBESTELLUNG Die Baurechtsbesteller bestellen zu Gunsten der Bauberechtigten an der Liegenschaft in ... mit dem Grundstück Nr. ... im Ausmaß von 506 m2 ein Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes für die Zeit vom Einlangen des Ansuchens um die Eintragung des Baurechts beim Bezirksg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/16/0211 E 26. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs 1 BAO) zu verstehen (Hinweis E 23.1.1992, 90/16/0154). European Case... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Wert der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Zur Gegenleistung gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für ... mehr lesen...
Die L AG (in der Folge: AG) und der Beschwerdeführer schlossen am 17./23. Juli 2003 folgenden Optionsvertrag: I. Die ... AG räumt hiemit (dem Beschwerdeführer) das alleinige Recht ein, die Liegenschaft in ... im Gesamtausmaß laut Grundbuch von 19.133 m2 samt allem rechtlichen und physischen Zubehör und allen Bestandteilen, insbesondere Baulichkeiten, zu nachstehenden Bedingungen zu erwerben und verpflichtet sich für den Fall der Ausübung dieses Optionsrechtes durch ihn nach Wahl ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung im Sinne des GrEStG anzusehen. Für die Frage nach der finalen Verknüpfung zwischen Erwerbsgegenstand und Gegenleistung ist es unerheblich, ob mehrere abgeschlossene Verträ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2003, 2003/16/0077). Der Begriff der Gegenleistung im G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 5. Dezember 1977 von der S-Baubetriebe GesmbH 14 Eigentumswohnungen samt 14 PKW-Abstellplätzen um den (im Kaufvertrag so bezeichneten) "Nettokaufpreis" von S 19.519.630,--. Vereinbart war im Kaufvertrag, dass dieser Nettokaufpreis ein Fixpreis sei, in dem sowohl die Grund- als auch die Baukosten der schlüsselfertigen, den Bestimmungen des Vertrages entsprechenden Einheit einschließlich der Kosten der Erschließung des Grundstückes entha... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. September 1998 erwarb die Beschwerdeführerin von der A-GmbH Anteile an einer Liegenschaft in Graz. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 145,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von S 29,000.000,--, insgesamt sohin S 174,000.000,-- vereinbart. Ausdrücklich klargestellt wurde im Kaufvertrag, dass dieser Kaufvertrag keine Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG sei und dass der Kaufpreis Zug um Zug u.a. gegen Übergabe einer von der Verkäuferin ausgestellt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber schließt bei der Abgabenfestsetzung die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage nicht allgemein aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001160434.X03 Im RIS seit 17.06.2004 mehr lesen...