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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0117 95/16/0118 95/16/0119 95/16/0120Rechtssatz
Für die Beurteilung der Gegenleistung kommt es nicht auf die äußere Form der Verträge, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt an, der nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln ist (Hinweis E 26.3.1992, 93/16/0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160116.X02Im RIS seit
03.04.2001