RS Vwgh 1997/9/25 97/16/0329

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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Index

21/01 Handelsrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs2;
GrEStG 1987 §5;
HGB §93;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/16/0330 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0893 E 17. Mai 2001 2000/16/0891 E 17. Mai 2001 2000/16/0892 E 17. Mai 2001

Rechtssatz

Auch bei Personen, die zum Verkauf ermächtigt sind, bzw bei Vermittlern und Bevollmächtigten besteht die Gegenleistung in dem vom Verkäufer ausbedungenen Mindestverkaufspreis oder Globalverkaufspreis (Hinweis E 21.10.1963, 411 - 413/62; E 20.12.1973, 972/72). Die Heranziehung der in den Verträgen genannten Quadratmeterpreise als Steuerbemessungsgrundlage erfolgt daher zu Recht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160329.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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