Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §509;ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung - etwa iSd §§ 879 Abs 2 Z 4 oder 917 ABGB - hinausgeht (Hi... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1986 erwarben die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte ein näher bezeichnetes Grundstück je zur Hälfte. Dieser Kaufvertrag lautet auszugsweise: "I. Kaufobjekt. ... II. Kaufpreis und Vergütungen. Als Gegenleistung für das unter Punkt I. genannte Kaufobjekt verpflichtet (verpflichten) sich der (die) Käufer, folgende Leistungen zu erbringen: 1.) Zahlung eines Kaufpreises von S 625,-- pro m2 Fläche des Kaufobjekts, das sind S 234.375,--... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;BAO §4;GrEStG 1955 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0231
Rechtssatz: Werden Abgabenbefreiungen (insbesondere solche nach § 4 GrEStG 1955) in Anspruch genommen, so entsteht die Abgabenschuld für diesen Erwerbsvorgang erst dann, wenn der begünstigt... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und des Vergleiches, der am 6. April 2000 vor dem BG Wels zu 4C 18/00h geschlossen wurde, ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin schloss im Rahmen ihrer Ehescheidung mit ihrem damaligen Ehegatten einen Vergleich mit auszugsweise folgendem Inhalt: "... III. Die Antragsteller sind je zur Hälfte der Liegenschaften EZ 389 und 477 je Grundbuch 50002 Attersee, Bezirksge... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 6. August 1987 erwarben die Beschwerdeführer jeweils einen Hälfteanteil an einer Liegenschaft in Innsbruck mit einer Fläche von 388 m2 von den Verkäufern D, E und F. Der Kaufpreis für die gesamte Liegenschaft betrug S 1,220.000,--. Nach Anzeige an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im Folgenden: Finanzamt) schrieb dieses den Beschwerdeführern jeweils mit Bescheid vom 11. September 1987, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in der Hö... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §55a;GrEStG 1987 §4;
Rechtssatz: Im Allgemeinen ist wegen des Globalcharakters von Scheidungsvergleichen eine Gegenleistung nicht zu ermitteln, im Einzelfall kann dies aber durchaus möglich sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001160358.X01 Im RIS seit 15.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §303 Abs4;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0158
Rechtssatz: Hätte das Finanzamt bei der Kenntnis von Unterlagen und ihrer richtigen rechtlichen Subsumtion schon im Zeitpunkt der Erlassung der durch die Wiederaufnahme behobenen Bes... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 7. Juli 1998 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 90,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage vor, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Besch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33;61990CJ0347 Aldo Bozzi VORAB;61991CJ0208 Raymond Beaulande VORAB;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Nach stRsp des EuGH ist der Zweck des Art 33 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977, 77/388/EWG, die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu verhindern, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurc... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin in Ausübung der Option gemäß § 6 Abs. 2 UStG eine Liegenschaft um einen Kaufpreis von S 12 Mio. zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat, wofür das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage festsetzte, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;UStG 1994 §6 Abs2 idF 1998/I/079; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0578 E 28. September 2000
Rechtssatz: In § 6 Abs 2 UStG 1994 in der ab 19.6.1998 anzuwendenden Fassung des Budgetbegleitgesetzes 1998, BGBl I Nr 79, ist eine Optionsmöglichkeit zur Behandlung von Grundstückslieferungen als steue... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0578 E 28. September 2000
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz 6a... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und den beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erwarb auf Grund eines Spaltungs- und Umgründungsvertrages mehrere Liegenschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch eine Abspaltung zur Aufnahme, und zwar - wie sie selbst ausdrücklich vorbringt - ohne Gegenleistung. Daraufhin schrieb der Kostenbeamte des BG Favoriten für die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GJGebG 1962 §29 Abs1;GrEStG 1955;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Unter "Steuerbegünstigungen" iSd § 26 A... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Der Kostenbeamte soll sich iS eine... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Das UmgrStG stellt in Gestalt seines § 38 Abs 6 für Spaltungen gegenüber... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 16. Oktober 1989 brachte Edith E. ein ihr gehöriges protokolliertes Einzelunternehmen in die beschwerdeführende GmbH unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art III StruktVG ein. Zu den Aktiven des Unternehmens zählten unter anderem Liegenschaften mit einem Einheitswert von zusammen S 16,565.000,--. In der am 27. Oktober 1989 beim Finanzamt eingereichten Abgabenerklärung im Sinne des § 10 GrEStG 1987 wurde der Wert der übernommenen Stammeinlagen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0093 2 Stammrechtssatz Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwert... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955;GrEStG 1987;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Dem GrEStG ist eine dem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 - wonach die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 umsatzsteuerfrei sind - reziproke Bestimmung fremd (Hinweis E 3.6.1982, 81/16... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Besprechung in:
AnwBl 1994/1, S 56-57;; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1753/74 E 21. Mai 1976 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die... mehr lesen...
Der am 12. April 1986 verstorbene Wenzel F. hatte in seinem Testament vom 4. April 1972 Frau Maria Fr. zur Alleinerbin eingesetzt und sämtliche an seinem Todestage vorhandene Noterben, also insbesondere seine Kinder (Roland F., Dipl.Ing. Ingo F. und Waltraud St.) auf den ihnen nach dem Gesetz zukommenden Pflichtteil beschränkt. Mit dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. November 1986 verkaufte die Alleinerbin Maria Fr. an Roland F. (den nunm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987;
Rechtssatz: § 21 BAO ist keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte. Die Tatbestände des GrEStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diese... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. August 1985 erwarben der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin je zur Hälfte die Grundstücke EZ. ... um den Kaufpreis von insgesamt S 425.280,--. Für diesen Erwerbsvorgang wurde die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß "§ 15 Agrarverfahrensgesetz" beantragt. Mit Bescheid vom 24. April 1986 stellte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz gemäß § 4 Abs. 3 des Landesgesetzes vom 27. Juli 1970 über das Landwirtschaftl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1;GrEStG 1955 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0095 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 2 Stammrechtssatz § 1 Abs 1 GrEStG 1955 unterwirft die dort genannten Rechtsvorgänge der Grunderwerbsteuer, ohne eine Teilung des Rechtsvorganges in einen steuerpflichtigen un... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein Bauunternehmer hatte auf Grund des Kaufvertrages vom 27. Juni 1988 gegenüber den Ehegatten N den Anspruch auf Übereignung einer bestimmten (760 m2 großen) Liegenschaft in Niederösterreich erworben. Am 9. Juli 1988 hatte der Bauunternehmer einen Einreichplan für den Neubau eines Doppelhauses auf dieser Liegenschaft als Bauwerber, Grundstückseigentümer und Planverfasser unterfertigt. Auf Grund di... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - eine Baugesellschaft m.b.H., jedoch kein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (12./)18. Mai 1981 das Eigentum an einer bebauten Liegenschaft in Wien um den mit S 2,000.000,-- vereinbarten Kaufpreis ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1987 §4; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 661-663
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: Können nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben, die sich an das vom Bauunternehmer im wesentlichen vorgegebene Baukonzept binden, erscheint auch aus diesem Grund die Einbeziehun... mehr lesen...