Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 GrEStG 1987 §5 GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01.2016 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 GrEStG 1987 § 4 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2016 setzte das Finanzamt gegenüber dem Mitbeteiligten für den zwischen ihm als Käufer (gemeinsam mit 11 anderen Personen) und einer natürlichen Person als Verkäuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 21. Dezember 2010 über ideelle Anteile an einer näher bezeichneten Liegenschaft Grunderwerbsteuer abweichend von der durchgeführten Selbstberechnung - ausgehend von einer höheren Bemessungsgrundlage aufgrund der Einbeziehung von Baukosten und Nebenko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1 GrEStG 1987 §11 GrEStG 1987 §4 GrEStG 1987 §9 VwRallg BAO § 209 heute BAO § 209 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015 BAO § 209 gültig von ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die mit Bescheid des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) ausgesprochene Abweisung des Antrags auf Festsetzung gemäß § 201 BAO und Rückzahlung von Grunderwerbsteuer gemäß § 279 BAO als unbegründet ab und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/16/0246 E 24. November 2011 RS 2 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0104 E 25. August 2005 VwSlg 8054 F/2005 RS 2 Stammrechtssatz Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung im Sinne des GrEStG anzusehen. Für die Frage ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Werden vom Erwerber im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerbszustand des Grundstückes - beispielsweise als bebaut, freigemacht oder unbelastet - neben dem als Kaufpreis bezeichneten Betrag - an wen auch immer - weitere Leistungen erbracht, sind diese als Teil der Gegenleistung anzusehen, wenn sie mit dem Grundstückser... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4GrEStG 1987 §5GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei einem mit Nutzungsrechten belasteten Grundstück ist zunächst ausschlaggebend, ob der Erwerber das Grundstück belastet oder lastenfrei erwerben will. Beabsichtigt ein Erwerber, ein Grundstück frei von bestehenden Nutzungsrechten - etwa Mietrechten - zu erhalten, und soll daher das Grundstück lastenfrei übertragen we... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Fertigteilhäuser vertreibt, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1999 bis 2003 statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin die Lieferung von Fertigteilhäusern als steuerfreie Grundstückslieferungen behandle, wenn der Käufer das Grundstück, auf dem das Fertigteilhaus errichtet werde, von der X GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erwerbe, deren Komplementärin die Besc... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6O32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987UStG 199431977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te62008CO0156 Vollkommer VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0139 E 22.03.2010
Rechtssatz: Die 6. EG-RL steht einer Kumulierung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht entgegen. Gerichtsentscheidung EuGH 62008O0156 Vollkommer VORAB ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Antragsteller ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) zu konkretisieren (vgl. u... mehr lesen...
Die persönlich haftenden Gesellschafter der beschwerdeführenden Partei, einer OHG, schlossen mit dieser am 11. Februar 2003 folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Baurechtsvertrag: "II. BAURECHTSBESTELLUNG Die Baurechtsbesteller bestellen zu Gunsten der Bauberechtigten an der Liegenschaft in ... mit dem Grundstück Nr. ... im Ausmaß von 506 m2 ein Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes für die Zeit vom Einlangen des Ansuchens um die Eintragung des Baurechts beim Bezirksg... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Wert der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Zur Gegenleistung gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für ... mehr lesen...
Die L AG (in der Folge: AG) und der Beschwerdeführer schlossen am 17./23. Juli 2003 folgenden Optionsvertrag: I. Die ... AG räumt hiemit (dem Beschwerdeführer) das alleinige Recht ein, die Liegenschaft in ... im Gesamtausmaß laut Grundbuch von 19.133 m2 samt allem rechtlichen und physischen Zubehör und allen Bestandteilen, insbesondere Baulichkeiten, zu nachstehenden Bedingungen zu erwerben und verpflichtet sich für den Fall der Ausübung dieses Optionsrechtes durch ihn nach Wahl ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2003, 2003/16/0077). Der Begriff der Gegenleistung im G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 5. Dezember 1977 von der S-Baubetriebe GesmbH 14 Eigentumswohnungen samt 14 PKW-Abstellplätzen um den (im Kaufvertrag so bezeichneten) "Nettokaufpreis" von S 19.519.630,--. Vereinbart war im Kaufvertrag, dass dieser Nettokaufpreis ein Fixpreis sei, in dem sowohl die Grund- als auch die Baukosten der schlüsselfertigen, den Bestimmungen des Vertrages entsprechenden Einheit einschließlich der Kosten der Erschließung des Grundstückes entha... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. September 1998 erwarb die Beschwerdeführerin von der A-GmbH Anteile an einer Liegenschaft in Graz. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von S 145,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von S 29,000.000,--, insgesamt sohin S 174,000.000,-- vereinbart. Ausdrücklich klargestellt wurde im Kaufvertrag, dass dieser Kaufvertrag keine Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG sei und dass der Kaufpreis Zug um Zug u.a. gegen Übergabe einer von der Verkäuferin ausgestellt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber schließt bei der Abgabenfestsetzung die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage nicht allgemein aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001160434.X03 Im RIS seit 17.06.2004 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Die Grunderwerbsteuer weist nicht den Charakter einer Umsatzsteuer auf (Hinweis E 31. August 2000, 2000/16/0608). Mangels Charakter als Umsatzsteuer spielt die Frage keine Rolle, ob im Falle der Einhebung der Grunderwerbsteuer von der Umsatzsteuer, die den Grundstückskaufpreis betrifft, ein Vorsteuerabzug möglich ist. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bau- und Siedlungsgenossenschaft, die S. GmbH und die W. GmbH waren zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1939, Grundbuch A. Mit einem Realteilungsvertrag vom 7. Oktober 2002 vereinbarten die Miteigentümer so eine Realteilung vorzunehmen, dass jeder Miteigentümer ein Grundstück in das Alleineigentum erhielt. Die S GmbH erhielt danach das Grundstück 1003/8 im Ausmaß von 8055 m2, die W GmbH das Grundstück 1003/11 im Ausmaß von 9651 m2 und die Besch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 16. Dezember 1965, 501/64, VwSlg 3379 F/1965, zu §§ 10 und 11 GrEStG 1955 ausgesprochen, dass beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer nicht vom Wert des Grundstücks, also vom Einheitswert, sondern vom Wert der Gegenleist... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 8. Juni 2001 erwarb der Beschwerdeführer von der C. Freizeitanlagen-Betriebs-GmbH zwei aus einer Reihe von an einem Badesee gelegenen Grundstücken um den Kaufpreis von S 600.000,--. Im § 5 der Vertragsurkunde ist die Zufahrt zum Grundstück über ein als Straße genutztes Grundstück näher geregelt. Im selben Vertragspunkt erklärt der Verkäufer sein Einverständnis, dass dem Käufer die Nutzung des unmittelbar angrenzenden Badesees zu Freizeitzwecken auf unbestimmte Zeit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Steht eine Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren tatsächlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks, dann ist sie als Gegenleistung iSd Gesetzes anzusehen. Auch Leistungen, die der Erwerber dem Veräußerer erbringt, um aus der zu erwerbenden Sache eine für ihn möglichst vorteilhafte Nutzung zu erzielen, gehöre... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Jede denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, bildet einen Teil der Bemessungsgrundlage. ... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Begriff Bauherr ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer einheitlich auszulegen. Dabei kommt es darauf an, dass die betreffende Gemeinschaft a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, dh den bauausführenden Unternehmen ge... mehr lesen...
Index: E1EE3L E10400000E6J27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11992E067 EGV Art67;11997E056 EG Art56 Abs1;31988L0361 Kapitalverkehrs-RL Anh1;31988L0361 Kapitalverkehrs-RL Art1;61997CJ0222 Trummer VORAB;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 §26 Abs3;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG belast... mehr lesen...
Index: E1E27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11997E056 EG Art56;11997E058 EG Art58 Abs1 lita;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Wenn in Art. 58 Abs. 1 EG unter lit. a sogar die unterschiedliche Behandlung der Steuerpflichtigen mit unterschiedlichen Wohnorten oder Kapitalanlageorten ermöglicht wird, lässt sich unschwer der Umkehrschl... mehr lesen...