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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/16/0158Rechtssatz
Hätte das Finanzamt bei der Kenntnis von Unterlagen und ihrer richtigen rechtlichen Subsumtion schon im Zeitpunkt der Erlassung der durch die Wiederaufnahme behobenen Bescheide zu einer Einbeziehung der Baukosten in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage und somit zu einem höheren Steuerbetrag kommen müssen, so ist dies für die Rechtmäßigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens ausreichend (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S. 2931 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998160392.X01Im RIS seit
15.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008