RS Vwgh 2001/8/9 98/16/0392

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Veröffentlicht am 09.08.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §303 Abs4;
GrEStG 1987 §4;
GrEStG 1987 §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/16/0158

Rechtssatz

Hätte das Finanzamt bei der Kenntnis von Unterlagen und ihrer richtigen rechtlichen Subsumtion schon im Zeitpunkt der Erlassung der durch die Wiederaufnahme behobenen Bescheide zu einer Einbeziehung der Baukosten in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage und somit zu einem höheren Steuerbetrag kommen müssen, so ist dies für die Rechtmäßigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens ausreichend (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S. 2931 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160392.X01

Im RIS seit

15.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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