Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1002;ABGB §825;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in:AnwBl 1996/1, S 13 - 17;
Rechtssatz: Soweit im Falle der Fassung eines Beschlusses zur Errichtung von Wohneinheiten ein vertretungs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in: AnwBl 1996/1, S 13 - 17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum ver... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in: AnwBl 1996/1, S 13 - 17;
Rechtssatz: Von einer Miteigentümergemeinschaft kann erst dann gesprochen werden, wenn Personen Miteigentümer geworden sind. Solange diesen Personen Miteigentum nicht eingerä... mehr lesen...
Auf Grund eines Einreichplanes zur Errichtung eines Wohnhauses mit sieben Wohnungen in Wien, S.-Straße 126, vom 21. Juni 1979 erging an den Bauwerber Dipl.-Ing. Norbert K. (gleichzeitig Planverfasser) am 17. März 1980 ein Bescheid des Magistrates der Stadt Wien über die Erteilung der Baubewilligung. Mit einem an die W. GmbH "als Bauwerber und Grundeigentümer" ergangenen Bescheid vom 6. April 1984 wurde auf Grund eines von Dipl.-Ing. K. verfaßten Auswechslungsplanes eine Änderung der B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0032
93/16/0033
93/16/0034
93/16/0035
93/16/0036
93/16/0037
93/16/0038 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0095 3 Stammrechtssatz Entscheidend für die Zuerkennung der B... mehr lesen...
Aus dem übereinstimmenden Vorbringen der drei Beschwerdeführer ergibt sich jeweils im Einklang mit der Begründung: der angefochtenen Bescheide folgender unstrittiger Sachverhalt: Die Beschwerdeführer erwarben mit Kaufverträgen vom 29. April 1987 (Erst- und Zweitbeschwerdeführer) bzw. 16. April 1986 (Drittbeschwerdeführer) von der A-Gesellschaft m.b.H. jeweils ideelle Anteile an zwei Parzellen der EZ 152. In den Verträgen war unter anderem die Verpflichtung enthalten, einen Wohnungs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 6.10.1994 94/16/0212 bis 0215
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0217
94/16/0218 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/... mehr lesen...
Die römisch-katholische Pfarrkirche R (im folgenden Vertrag kurz: Verkäuferin) und die "N GmbH, freies Wohnungsunternehmen" mit Sitz in L schlossen am 29. Mai 1979 einen Kaufvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "II. 1. Die Firma "N GmbH, freies Wohnungsunternehmen", im folgenden kurz Käuferin genannt, erwirbt eine den Vertragsteilen genau bekannte Teilfläche der Gp. 432/1 in EZl. 125, um darauf ein Sport- und Kurhotel mit etwa 250 Betten, mit Restaur... mehr lesen...
Die römisch-katholische Pfarrkirche R (im folgenden Vertrag kurz: Verkäuferin) und die "N GmbH, freies Wohnungsunternehmen" mit Sitz in L schlossen am 29. Mai 1979 einen Kaufvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "II. 1. Die Firma "N GmbH, freies Wohnungsunternehmen", im folgenden kurz Käuferin genannt, erwirbt eine den Vertragsteilen genau bekannte Teilfläche der Gp. 432/1 in EZl. 125 II KG R, um darauf ein Sport- und Kurhotel mit etwa 250 Betten, mit... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien und die Allgemeine Bauten-Vertriebsgesellschaft mbH in Wien schlossen am 10. Juli 1986 einen Kaufvertrag. Punkt II und XVII des Vertrages lauten: "II. KAUFGEGENSTAND: Gegenstand dieses Vertrages ist das ideelle Dritteleigentum an der Parzelle Nr. 169/2 im Ausmaß von ca. 708 m2 (gesamt), anteilig 203 m2. Weiters das Eigentum zu 1/24 Anteil an der Parzelle Nr. 169/8 im Ausmaß von ca. 1212 m2 (gesamt). Die kaufende Partei ... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0070 Rechtssatz: Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzuzielenden Beschlusses erforderlich ist. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;VwRallg;
Rechtssatz: Entscheidend für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft ist, daß die Miteigentümer als gemeinsame Bauherren entscheiden können, ob, wann und wie ein im Miteigentum stehendes Grundstück bebaut wird. Schlagworte Defi... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Begriff "Bauherr" ist nach stRsp des VwGH für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer GRUNDSÄTZLICH einheitlich auszulegen (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0169; E 5.8.1993, 93/15/0044). Nun bestehen aber unter bestimmten Voraussetzungen im Ergebnis Unterschiede. Zum einen liegt dies an der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung der beiden Steuern (zB auch bei den Steuerschuldnern und dem Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld), zum anderen ist die konkrete grunderwerbst... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 16.12.1993, 88/16/0241; E 5.8.1993, 93/14/0044) ist der Erwerber eines Grundstückes nur dann als Schaffender und somit als Bauherr anzusehen, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluß nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, dh den bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und c) das finanzielle Risiko tragen muß, dh, daß er nicht bloß einen Fixpreis zu zahlen hat, sondern alle Kostenst... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt we... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;UStG 1972 §1;UStG 1972 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0096 7 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist nach stRsp des VwGH für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer GRUNDSÄTZLICH einheitlich auszulegen (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0169; E 5.8.1993, 93/15/0044). Nun bestehen aber unter bestimmt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §361;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;VwRallg;
Rechtssatz: Von einer Miteigentümergemeinschaft kann erst dann gesprochen werden, wenn Personen Miteigentümer geworden sind. Solange diesen Pesonen Miteigentum nicht eingeräumt ist und eine solche Miteigentumsgemeinschaft nicht besteht, können diese auch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt we... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0096 4 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 16.12.1993, 88/16/0241; E 5.8.1993, 93/14/0044) ist der Erwerber eines Grundstückes nur dann als Schaffender und somit als Bauherr anzusehen, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluß nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen ... mehr lesen...
Die belangte Behörde versagte 1988 im Instanzenzug der Beschwerdeführerin die Veranlagung zur Umsatzsteuer und die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die oben erwähnten Zeiträume mit der Begründung: , es fehle ihr die Unternehmereigenschaft. Die Beschwerdeführerin sei als Bauherrengemeinschaft zur Errichtung eines Hotelkomplexes auf der Liegenschaft der ihr angehörenden Miteigentümer in Tirol am 31. März 1984 in Deutschland errichtet worden und auch als solche nach außen in... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 4 Stammrechtssatz Der Käufer einer Liegenschaft ist nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die bauliche Gestaltung des auf dieser Liegenschaft geplanten Hauses Einfluß nehmen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit dem Jahr 1969 je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer zweier im Inland gelegener Liegenschaften. In einem anhängig gewesenen Zwangsversteigerungsverfahren erwarb die Sparkasse der Stadt V durch Zuschlag, über den der Beschluß am 1. Februar 1988 erlassen wurde, die beiden Liegenschaften von den Beschwerdeführern. Mit Kaufvertrag vom 21. Juni 1989 erwarben die Beschwerdeführer die beiden Liegenschaften von der Sparkasse der Stadt V zurück. Strittig ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb in einem anhängig gewesenen Zwangsversteigerungsverfahren durch Zuschlag, über den der Beschluß am 1. Februar 1988 erlassen wurde, zwei im Inland gelegene Liegenschaften, deren grundbücherliche Eigentümer seit dem Jahr 1969 je zur ideellen Hälfte das Ehepaar R war. Mit Kaufvertrag vom 21. Juni 1989 veräußerte die Beschwerdeführerin die beiden Liegenschaften an das Ehepaar R zurück. Strittig ist, ob für den durch Zuschlag erfolgten Erwerbsvorgang Steue... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 1 Stammrechtssatz Zweck der Bestimmungen des § 11 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der im Gesetz gesetzten Frist wieder beseitigt werden. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Zweck der Bestimmungen des § 11 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der im Gesetz gesetzten Frist wieder beseitigt werden. Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955;GrEStG 1987;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Dem GrEStG ist eine dem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 - wonach die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 umsatzsteuerfrei sind - reziproke Bestimmung fremd (Hinweis E 3.6.1982, 81/16... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Besprechung in:
AnwBl 1994/1, S 56-57;; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1753/74 E 21. Mai 1976 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die... mehr lesen...
Der am 12. April 1986 verstorbene Wenzel F. hatte in seinem Testament vom 4. April 1972 Frau Maria Fr. zur Alleinerbin eingesetzt und sämtliche an seinem Todestage vorhandene Noterben, also insbesondere seine Kinder (Roland F., Dipl.Ing. Ingo F. und Waltraud St.) auf den ihnen nach dem Gesetz zukommenden Pflichtteil beschränkt. Mit dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. November 1986 verkaufte die Alleinerbin Maria Fr. an Roland F. (den nunm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987;
Rechtssatz: § 21 BAO ist keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte. Die Tatbestände des GrEStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diese... mehr lesen...