RS Vwgh 1994/5/30 93/16/0095

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §825;
GrEStG 1955 §1;
GrEStG 1955 §11;
VwRallg;

Rechtssatz

Entscheidend für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft ist, daß die Miteigentümer als gemeinsame Bauherren entscheiden können, ob, wann und wie ein im Miteigentum stehendes Grundstück bebaut wird.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bauherr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160095.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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