Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Abschluß des Bauvertrages nach Erteilung der Baubewilligung und die Errichtung eines bereits Fertig geplanten Bauwerkes sprechen gegen die Bauherreneigenschaft des Er... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0759/74 E 1. April 1976 RS 2 Stammrechtssatz Als "Bauherr" kommt nur derjenige in Betracht, der das preisliche Risiko der Bauherstellung trägt, was f... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0117 E 16. September 1982 RS 1 Stammrechtssatz Kommt dem Beschwerdeführer im Verhältnis zur Baubehörde die Eigenschaft eines Bauwerbers nicht z... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3798/80 E 17. Dezember 1981 RS 4 Stammrechtssatz Die Übernahme eines auf der Vereinbarung eines Baukostenindex basierenden Kostenrisikos läßt den Woh... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Käufer einer Liegenschaft ist nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die bauliche Gestaltung des auf dieser Liegenschaft geplanten Hauses Einfluß nehmen kann, da... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Bilden Kaufvertrag über die Liegenschaft und der zivilrechtlich als Werkvertrag zu qualifizierende Vertrag über die Errichtung des Gebäudes eine wirtschaftliche Einheit, ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Ist der Wille der Vertragspartner darauf gerichtet, einen ideellen Grundstücksanteil samt einer fertigen Wohnungseinheit zu erwerben bzw zu veräußern, so kann der Erwerbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Frage der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht. Schlagworte InteressenabwägungUnverhältnismäßiger Nachteil European C... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapital abstatten zu k... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Bescheides gebieten. Dies trifft in Abgabensachen dann zu, wenn durch di... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer in Höhe von S 622.880,-- festgesetzt. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde verbindet der Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Er sei wirtschaftlich nicht in der Lage, den hohen Betrag aufzubringen; eine Vollstreckung würde für ihn den Ruin bedeuten. In ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 1990 trat di... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, insbesondere aus dem mit der Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 vorgelegten Notariatsakt vom 7. April 1987, ergibt sich folgender wesentlicher und unbestrittener Sachverhalt: Die Pensionistin Maria H war Alleineigentümerin der aus mehreren Grundstücken bestehenden verpachteten (in der Folge als Grundstück I bezeichneten) Liegenschaft EZ 23 des Grundbuches der KG XY mit einem Verkehrswert von S 452.984,--. Auf Grund des dieses Grundstück I... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist eine Schenkung dann nicht von der Besteuerung nach dem GrEStG 1955 ausgenommen, wenn der unter Anwendung steuerrechtlicher Vorschr ermittelte Wert der Auflage höher ist als der ebenfalls nach steuerrechtlichen Vorschr ermittelte Wert der Liegenschaft, wobei als Wert der Liegenschaft iSd Bes... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §6 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 417;
Rechtssatz: Der Wert der Gegenleistung bemißt sich nach dem Wert der (Gesamtabfindung) Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des Wertes der Gesellschaftsschulden und des Wertes des bisherigen Gesellschaftsanteiles des Übernehmenden Gesellschafters, wobei der der Vermögens... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 259;
Rechtssatz: Ist der Erwerber nicht als Schaffender des Hauses anzusehen, so sind nicht nur der Kaufpreis für den Grundanteil, sondern auch die Errichtungskosten des Hauses nach § 11 GrEStG 1955 der GrESt zu unterziehen (hier: Errichtungskosten eines Reihenhauses). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;GrEStG 1955 §11; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 259;
Rechtssatz: Ausführungen zur Problematik Bauherrnmodell (Hinweis auf E vom 19.5.1988, 87/16/0102) sowie die Feststellung, dass die Beweiswürdigung der belangten Behörde iS der bisherigen Judikatur zur Frage der Bauherrneigenschaft nicht als unschlüs... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;BAO §21 Abs1;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Die Tatbestände des GrEStG 1955 knüpfen nach stRsp des VwGH in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diesem durch das Gesetz vorgegebenen Rahmen eine Beurteilung gem § 21 A... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Eine Schenkung ist dann nicht von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenommen, wenn der unter Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften ermittelte Wert der Auflage höher ist als der ebenfalls nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Wert der Liegenschaft; wobei als Wert der Liegenschaft im Sinne der Bestimmun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1987;VwRallg;
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmungen des GrEStG 1955, insbesondere die des § 4 Abs 2 lit b GrEStG 1987 sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich. Daran vermag auch der
Spruch: des E des VfGH vom 10.12.986, G 167/86, nichts zu ändern. ... mehr lesen...