Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 94/11/0055 2 Stammrechtssatz Wenn für einen Filialbetrieb ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG bestellt ist, dann liegt der Tatort einer von diesem zu verantwortenden Verwaltungsübertretung nicht am Sitz der (zentralen) Unternehmenslei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29. September 1993 wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als zur verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs. 2 letzter Satz VStG bestellte Leiterin einer in Wien gelegenen Filiale eines Unternehmens mit dem Sitz in Niederösterreich schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu vera... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/11/0113 E 27. April 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 94/11/0055 2 Stammrechtssatz Wenn für einen Filialbetrieb ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG bestellt ist, dann liegt der Tatort einer von diesem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in W nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unternehmen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unterneh... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens und des Inhalts des angefochtenen Bescheides ist von folgendem entscheidungswesentlichen Sachverhalt auszugehen: Die Beschwerdeführerin ist Filialleiterin einer Filiale der B-AG in Graz und in dieser Eigenschaft verantwortlich Beauftragte gemäß § 9 (Abs. 2) VStG. Anläßlich einer Überprüfung der Filiale durch ein Organ des Arbeitsinspektorates Graz am 28. April 1992 wurde festgestellt, daß der Boden im Bereich der Feinkostinsel nicht mit einem fu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 3 Stammrechtssatz Die Subsidiaritätsklausel ("sofern Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen") im § 9 Abs 1 VStG bezieht sich nur auf die grundsätzlich gegebene Verantwortlichkeit der zur Vertretung einer juristischen Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspers... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Subsidiaritätsklausel ("sofern Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen") im § 9 Abs 1 VStG bezieht sich nur auf die grundsätzlich gegebene Verantwortlichkeit der zur Vertretung einer juristischen Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit nach außen berufenen Organe, nicht aber auf die Eigenschaften, die eine zum verantwortlichen Beauftragten bestellte Person nach § 9 Abs 4 VStG aufzuweisen hat. Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es liegt im Wesen der Funktion eines Filialleiters, am Ort des Geschehens für die Einhaltung bestimmter rechtlicher Gebote und Verbote durch entsprechende Anweisungen zu sorgen; das Freihalten von Notausgängen ist eine geradezu typische Angelegenheit, die sinnvollerweise in den Verantwortungsbereich eines Filialleiters übertragen werden kann. Die grundsätzlich gegebene Anwesenheit in den Räumlichkeiten der Filiale ermöglicht ihm die Wahrnehmung von Verstößen dieser Art, seine E... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß Arbeitnehmer unter dem Schutz von Arbeitnehmerschutzbestimmungen stehen, macht es iSd Art 11 Abs 2 B-VG nicht erforderlich, sie von der Bestellbarkeit zu verantwortlichn Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen auszunehmen, solange sie eine entsprechende Anordnugsbefugnis besitzen. Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/11/0258 1 Stammrechtssatz Aus den § 9 Abs 3 und 4 VStG ist zu schließen, daß der räumliche oder sachliche Bereich des Unternehmens, für den ein verantwortlicher Beauftragter mit dessen Zustimmung bestellt wird, "klar abzugrenzen" ist. Erfolgt eine solche klare Abgrenzung nicht, so l... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 6 Stammrechtssatz Eine eindeutige und zu keinen Zweifeln Anlaß gebende Umschreibung des Veranwortungsbereiches liegt - abgesehen von der klaren Abgrenzung dieses Bereiches (Hinweis E 21.2.1993, 94/11/0207) - überdies nur dann vor, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine eindeutige und zu keinen Zweifeln Anlaß gebende Umschreibung des Veranwortungsbereiches liegt - abgesehen von der klaren Abgrenzung dieses Bereiches (Hinweis E 21.2.1993, 94/11/0207) - überdies nur dann vor, wenn für die, in räumlicher, sachlicher und allenfalls auch zeitlicher Hinsicht abgegrenzte, verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit immer nur eine von vornherein feststehende Person in Betracht kommt. Wird im Bereich der Tätigkeit einer juristischen Person oder ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;B-VG Art11 Abs2;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 2 Stammrechtssatz Der Umstand, daß Arbeitnehmer unter dem Schutz von Arbeitnehmerschutzbestimmungen stehen, macht es iSd Art 11 Abs 2 B-VG nicht erforderlich, sie von... mehr lesen...
Rechtssatz: Der in verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorschriften vorkommende Begriff des leitenden Angestellten hat nicht durchwegs denselben Inhalt. In den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften geht es darum, daß Arbeitnehmer mit einer besonderen Stellung im Betrieb, die regelmäßig durch besonders hohe Verantwortung und Entlohnung gekennzeichnet ist und die damit insofern dem funktionalen Bild eines Arbeitgebers eher entspricht als dem eines typischen Arbeitnehmers, keinen Schutz vor zu hoh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 4 (hier: dasselbe gilt für das Nichtbereithalten des erforderlichen Erste-Hilfe-Materials). Stammrechtssatz Es liegt im Wesen der Funktion eines Filialleiters, am Ort des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AKG 1992;ArbIG 1993 §23 Abs2;ArbVG;ARG 1984;AZG;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 1 Stammrechtssatz Der in verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorschriften vorkommende Begriff des leitenden Angestellten hat nicht durchwegs denselben Inhalt. In... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/11/0258 1 Stammrechtssatz Aus den § 9 Abs 3 und 4 VStG ist zu schließen, daß der räumliche oder sachliche Bereich des Unternehmens, für den ein verantwortlicher Beauftragter mit dessen Zustimmung bestellt wird, "klar abzugrenzen" ist. Erfolgt eine solche klare Abgrenzung nicht, so l... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 94/11/0055 2 Stammrechtssatz Wenn für einen Filialbetrieb ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG bestellt ist, dann liegt der Tatort einer von diesem zu verantwortenden Verwaltungsübertretung nicht am Sitz der (zentralen) Unternehmenslei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der NN-Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien. Anläßlich einer Kontrolle der Baustelle M der NN-Ges.m.b.H. in Wien III stellte das Landesarbeitsamt Wien (LAA) am 23. Jänner 1991 fest, daß dort insgesamt 50 namentlich genannte Ausländer, und zwar 48 Polen und zwei Tschechen, mit Rohbauarbeiten (Schalungs- und Betonierungsarbeiten) beschäftigt waren, für welche weder Beschäftigungsbewilligungen erteilt noch Arbeitserlaubnisse ode... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 94/09/0225 2 Stammrechtssatz Eine Urkunde, die zwar einen Zustimmungsnachweis des verantwortlichen Beauftragten und eine dementsprechende Anordnungsbefugnis enthält, die jedoch nur ganz allgemein auf den Berei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der F & Co KG mit dem Sitz in I, A-Straße 9, zu verantworten, daß am 23. August 1988 im Lebensmittelgeschäft des genannten Unternehmens in I, A-Straße 9, Schweizersalat, Wurstsalat, Geflügelsalat und italienischer Salat, die im Sinne des § 8 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0116 1 Stammrechtssatz Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person nachgewiesen wird. Erst mit dem Einlangen des Zustimmungsnachweises bei der Behörde tritt ihr gegenübe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Niederösterreich schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich am 27. Februar 1991 auf einem im Land Kärnten gelegenen Einsatzort drei Verstöße gegen die Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) ereignet hätten: Bei der Reinigung von drei st... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten zur Tatzeit der handelsrechtliche Geschäftsführer der XY-Gesellschaft m.b.H. Anläßlich einer Kontrolle durch Organe des Landesarbeitsamtes Wien (LAA) am 30. September 1992 wurden an einer Baustelle der XY-Ges.m.b.H. in Wien XVII insgesamt sechs ausländische Arbeitskräfte beim Führen und Planieren von Rollschotter angetroffen, für die weder Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt noch Arbeitserlaubnisse oder Befreiungsscheine erteilt worden wären. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der XY-Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien. Anläßlich einer Kontrolle einer Baustelle der XY-Ges.m.b.H. in Wien IX stellte das Landesarbeitsamt Wien (LAA) am 6. September 1991 fest, daß dort drei namentlich genannte ausländische Staatsbürger mit Abbrucharbeiten beschäftigt waren, für die die XY-Ges.m.b.H. keine Beschäftigungsbewilligungen hatte, und sie auch nicht über Arbeitserlaubnisse oder Befreiungsscheine verfügten. Die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/22 94/11/0318 1 Stammrechtssatz Die bloße Übernahme einer Verantwortlichkeit in der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 9 Abs 4 VStG (vor dem 1.4.1983) kann nur als interne Übernahme einer Verpflichtung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verstanden werden. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Eine Zustimmungserklärung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten eignet sich dann nicht zur Entlastung des zur Vertretung der juristischen Person nach außen Berufenen, wenn sie erst nach der Tat hergestellt oder entscheidend ergänzt worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs5;AVG §45 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Wird in Ansehung einer Person kein schriftlicher Zustellungsnachweis zu ihrer angeblichen Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten vorgelegt, so ist der Antrag auf zeugenschaftliche Einvernahme dieses Arbeitnehmers zum Nachweis ihrer Bestellung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Eine "Organisationsmitteilung", nach der eine Person ua für alle "Baustellen und Arbeitsstellen ... für die Arbeitssicherheit" zuständig ist, betrifft weder eine Übertragung noch eine Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit auf bzw durch diese Person. Es handelt sich dabei lediglich um einen unternehmensinternen Vor... mehr lesen...