RS VwGH Erkenntnis 1995/04/07 94/02/0470

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Veröffentlicht am 07.04.1995
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Rechtssatz

Der Umstand, daß Arbeitnehmer unter dem Schutz von Arbeitnehmerschutzbestimmungen stehen, macht es iSd Art 11 Abs 2 B-VG nicht erforderlich, sie von der Bestellbarkeit zu verantwortlichn Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen auszunehmen, solange sie eine entsprechende Anordnugsbefugnis besitzen.

Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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