1 I. Gegenstand 2 A. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht (KommAustria) vom 12. Oktober 2016 wurde der Erstrevisionswerber als verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich der zweitrevisionswerbenden Partei (ORF) gemäß § 9 Abs. 2 VStG wegen der Übertretung des § 38 Abs. 1 Z 1 ORF-G für schuldig erkannt, weil er es zu verantworten habe, dass in dem gemäß § 3 Abs. 5 Z 2 ORF-G bereitgestellten Online-Angebot TVthek.ORF.at vier näher ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1VStG §5 Abs1aVStG §9 Abs1VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/03/0010
Rechtssatz: Nach der lediglich in den Gesetzesmaterialien zu § 5 Abs. 1a VStG zum Ausdruck gebrachten Auffassung soll mit Blick auf § 9 Abs. 1 VStG ein Verschulden dann nicht anzunehmen se... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 13. Dezember 2018 legte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Beschwerdeverfahren dem Revisionswerber (unter Aufhebung weiterer im Straferkenntnis der belangten Behörde vom 20. März 2018 enthaltener Spruchpunkte nur noch) zur Last, im Zuge einer lebensmittelpolizeilichen Kontrolle in einer Filiale der L Handels GmbH an einem bestimmten Ort am 21. März 2017 hätten sich bei der Probenahme des näher beschriebenen Produktes Trinkflasche ... mehr lesen...
1 Mit drei Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 1. Dezember 2017 bzw. 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher der U I s.r.o. wegen insgesamt 17 Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und es wurden über ihn 17 Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 2.500,-- samt Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit drei Erkenntnissen jeweils vom 4. April 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG)... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 9. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Lokal verbotene Ausspielungen mit acht näher ... mehr lesen...
1 Am 24. April 2016 wurden in einem von der H & Co KG betriebenen Cafe zwei Geräte (als Glücksspielgeräte) von der Finanzpolizei vorläufig beschlagnahmt. 2 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 11. November 2016 wurde der H & Co KG für den Monat April 2016 Vergnügungssteuer in Höhe von 2.800 EUR für das Halten zweier Spielapparate vorgeschrieben. In der Begründung: wurde darauf verwiesen, die Abgabepflichtige halte in ihrem Betrieb seit April 2016 zwei Spiela... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: UGB §105UGB §161VStG §9 Abs1
Rechtssatz: Die Revisionswerberin war nicht - unmittelbar - unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der H & Co KG, sondern vielmehr der H KG, welche wiederum unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der H & Co KG ist (vgl. - zur möglichen Gesellschafterstellung einer OG oder einer KG an ein... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils 3.000,-- Euro (für den Fall de... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht vom 3. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG für die Vertretung nach außen berufene Organ der Q GmbH wegen der Übertretung des § 13 Abs. 1a Z 3 iVm § 37 Abs. 2 Z 8 Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) (Spruchpunkt 1.) und des § 13 Abs. 1a Z 2 iVm § 37 Abs. 2 Z 8 GGBG (Spruchpunkt 2.) für schuldig erkannt; es wurde... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 28. August 2017, VStV/917300869141/2017, wurde der Revisionswerber der näher konkretisierten achtfachen Übertretung des § 9 Abs. 1 VStG iVm § 2 Abs. 1 und 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 (3. Tatbild) Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn acht Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 6.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Ebenfalls mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberö... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. März 2017 ordnete die Landespolizeidirektion Wien gegenüber der erstrevisionswerbenden Gesellschaft (Erstrevisionswerberin) und dem Drittrevisionswerber gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme eines näher bezeichneten Gerätes sowie des Steckschlüssels und des noch festzustellenden allfälligen Inhaltes der Gerätekassenlade an und verfügte gemäß § 54 Abs. 1 GSpG die Einziehung dieses Gerätes samt Steckschlüssel. 2 Dagegen erhob die Er... mehr lesen...
1 Mit insgesamt sechs Straferkenntnissen vom 4. Dezember 2017 legte die revisionswerbende Partei den Mitbeteiligten als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung zweier näher bezeichneter Gesellschaften nach außen Berufene jeweils zur Last, dass diese Gesellschaften in Zusammenhang mit der Emission einer bestimmten Anleihe im Zeitraum von 1. Juni bis 31. Juli 2015 gegen nähere Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes (KMG) verstoßen hätten, und verhängte über die Mitbeteiligten jeweils ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs1;ArbIG 1993 §23 Abs2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/02/0017 Ro 2018/02/0018 Ro 2018/02/0021 Ro 2018/02/0020 Ro 2018/02/0019 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0044 E 9. Februar 1999 VwSlg 15075 A/1999 RS 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs1;AuslBG §28a Abs3 idF 2005/I/103;AVRAG 1993 §7j Abs1;VStG §9 Abs1 idF 2008/I/003;VStG §9 Abs2 idF 2008/I/003; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/02/0017 Ro 2018/02/0018 Ro 2018/02/0021 Ro 2018/02/0020 Ro 2018/02/0019 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein3 Finanzrecht Geldrecht Währungsrecht Kreditrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs1;AuslBG §28a Abs3 idF 2005/I/103;FMABG 2001 §22 Abs5 idF 2013/I/184;VStG §9 Abs1 idF 2008/I/0003;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/02/0017 Ro 2018/0... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 21. September 2017 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zweitrevisionswerberin gemäß § 9 Abs. 1 VStG der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Fall Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 2 erster Strafsatz GSpG drei Geldstrafen in der Höhe von jeweils 8.000 EUR (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Weiters wurde ihm ein Beitrag von 2.400 EUR... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 3. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Über ihn wurden vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 5.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Lan... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 7. März 2016 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen zehn Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 1 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1, 2 und 4 iVm § 3 iVm § 4 Abs. 1 und 2 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung von zehn Geldstrafen zu je EUR 3.000,-- (samt Ersatzfre... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 18. Mai 2017 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 77 in Verbindung mit § 50 Abs. 7 (Schlusssatz) Stmk. Jagdgesetz schuldig erkannt. Am 27. Juli 2016 sei durch ein Erhebungsorgan der Forstaufsichtsstation Voitsberg-Ost festgestellt worden, dass im Bereich eines näher bezeichneten Grundstücks im Revier des Jagdvereines S eine Rehwildfütterung betrieben werde. Bei der Erhebung sei auf einer Fläche von ca. 1,5 m2 Ma... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht vom 2. Mai 2017 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der M GmbH zu verantworten, dass die M GmbH in ihrer Eigenschaft als (inländische) Beschäftigerin von näher genannten ungarischen Arbeitskräften es unterlassen habe, für diese die erforderlichen Unterlagen über die Anmeldun... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 27. November 2017 wurde der Revisionswerber der siebenfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Fall Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG für schuldig erkannt und wurden über ihn sieben Geldstrafen sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt, weil von einer näher bezeichneten GmbH verbotene Ausspielungen mit sieben näher bezeichneten Eingriffsgegenständen unternehmerisch zugänglich gemacht worden seien. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab ... mehr lesen...
1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis wurde dem Erstrevisionswerber (in Bestätigung des Schuldspruches eines in die Spruchpunkte A. bis G. gegliederten Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 23. Mai 2017) zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Transport-Service GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin von namentlich genannten Arbeitnehme... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Lan... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 28. Oktober 2016 wurde der Revisionswerber für schuldig befunden, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten GmbH zu verantworten, dass durch diese Gesellschaft die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge nicht ausreichend berücksichtigt und dokumentiert worden seien, weil der Arbeitsvorgang des Werkzeugwechsels an der Exzenterpresse nicht beachtet... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 8. November 2016 wurde der Mitbeteiligten als Obfrau und somit als zur Vertretung nach außen berufenem Organ des Vereins F (im Folgenden Verein F) mit näherer Konkretisierung vorgeworfen, das Taxigewerbe mit einem Kraftfahrzeug ohne Konzession ausgeübt zu haben. Sie habe dadurch § 366 Abs. 1 Z 1 und § 1 Abs. 6 GewO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (GelverkG) verletzt. Über die Mitbeteiligte wurde wegen dieser Üb... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen, angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft wegen sechs Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2, § 3 und § 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) und § 9 Abs. 1 VStG gemäß § 52 Abs. 1 und 2 dritter Strafrahmen GSpG sechs Gel... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 4. September 2017 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Salzburg der Beschwerde insoweit Folge, als es d... mehr lesen...
1 Mit dem erstangefochtenen Erkenntnis wurde die Erstrevisionswerberin in Bestätigung eines Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 4. August 2016 als nach außen zur Vertretung Berufene der Gesellschaft A.d.o.o. mit Sitz in Slowenien der Übertretung des § 7d Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG (in der hier maßgebenden Fassung BGBl. I Nr. 152/2015) schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft sechs namentlich genannte Arbeitnehmer (jeweils mit der Staatsangehör... mehr lesen...