RS Vwgh 2019/11/12 Ra 2019/02/0166

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Veröffentlicht am 12.11.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1
VStG §9 Abs1

Rechtssatz

Ein wirksames Kontrollsystem verlangt nicht die ständige Beaufsichtigung jedes Arbeitnehmers, sondern das Treffen von Maßnahmen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen (vgl. VwGH 9.2.2015, Ra 2015/02/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020166.L03

Im RIS seit

04.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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