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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1Rechtssatz
Ein wirksames Kontrollsystem verlangt nicht die ständige Beaufsichtigung jedes Arbeitnehmers, sondern das Treffen von Maßnahmen, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen (vgl. VwGH 9.2.2015, Ra 2015/02/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020166.L03Im RIS seit
04.12.2019Zuletzt aktualisiert am
04.12.2019