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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1Rechtssatz
Gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern muss ein entsprechendes Kontrollsystem Platz greifen, weil nicht völlig darauf vertraut werden kann, dass eingewiesene, laufend geschulte und ordnungsgemäß ausgerüstete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedenfalls den Rechtsvorschriften Genüge leisten (vgl. VwGH 20.3.2018, Ra 2017/03/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019110083.L01Im RIS seit
05.02.2020Zuletzt aktualisiert am
05.02.2020