Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §102 Abs10;VStG §21 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/02/0077
Rechtssatz: Die Zitierung des § 102 Abs 1 KFG genügt im Spruchteil nach § 44 a lit b VStG nicht, sondern es sind auch die weiteren "hiefür in Betrac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0172 E 25. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Jede Überschreitung der gemäß § 20 Abs 2 StVO 1960 zulässigen Höchstgeschwindigkeit bedeutet einen Verstoß gegen diese Vorschrift (Hinweis E 9.9.1983, 83/02/0177). Eur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten 1974 §1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Tatumschreibung "um den 19.9.1984" ist in Hinsicht auf die Übertretung des § 1 Geschlechtskrankheitenverordnung (Betreiben eines unzüchtigen Gewerbes ohne entsprechende vorherige ärztliche Untersuchung) derart unbestimmt, dass der Beschuldi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten 1974 §1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Tatumschreibung "um den 19.9.1984" ist in Hinsicht auf die Übertretung des § 1 Geschlechtskrankheitenverordnung (Betreiben eines unzüchtigen Gewerbes ohne entsprechende vorherige ärztliche Untersuchung) derart unbestimmt, dass der Beschuldi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 impl; Beachte Besprechung in:86/08/0027; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0363 E 12. Dezember 1984 RS 2 Stammrechtssatz Arbeitgeber iSd § 28 AZG ist in den Fällen des § 9 VStG das dort genannte Organ (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9; Beachte Besprechung in:86/08/0027; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/10/0107 E 27. Juni 1983 VwSlg 11100 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Es besteht iSd § 44a lit a VStG die Notwendigkeit, die Merkmale, denenzufolge der Bf die Eigenschaft ALS VERANTWORTLICHER hat, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen (Hinweis E 18... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 idF vor 1983/176; Beachte Besprechung in:86/08/0027;
Rechtssatz: Wird einem Prokuristen einer GmbH eine Übertretung des AZG als BEVOLLMÄCHTIGTER UND SOMIT ALS VERANTWORTLICHER iSd § 9 VStG 1950 (idF vor der Novelle BGBl 176/1983) zur Last gelegt, so stellt dies einen Verstoß geg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 impl; Beachte Besprechung in:86/08/0027; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0363 E 12. Dezember 1984 RS 2 Stammrechtssatz Arbeitgeber iSd § 28 AZG ist in den Fällen des § 9 VStG das dort genannte Organ (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9; Beachte Besprechung in:86/08/0027; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/10/0107 E 27. Juni 1983 VwSlg 11100 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Es besteht iSd § 44a lit a VStG die Notwendigkeit, die Merkmale, denenzufolge der Bf die Eigenschaft ALS VERANTWORTLICHER hat, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen (Hinweis E 18... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 idF vor 1983/176; Beachte Besprechung in:86/08/0027;
Rechtssatz: Wird einem Prokuristen einer GmbH eine Übertretung des AZG als BEVOLLMÄCHTIGTER UND SOMIT ALS VERANTWORTLICHER iSd § 9 VStG 1950 (idF vor der Novelle BGBl 176/1983) zur Last gelegt, so stellt dies einen Verstoß geg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs3;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Bei einem Verstoß gegen § 1 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 30.8.1985 über eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14, BGBl Nr 366, ist diese Bestimmung selbst und nicht etwa § 20 Abs 3 StVO, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs3;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Bei einem Verstoß gegen § 1 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 30.8.1985 über eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheintalautobahn A 14, BGBl Nr 366, ist diese Bestimmung selbst und nicht etwa § 20 Abs 3 StVO, a... mehr lesen...
1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als Bevollmächtigter der H Gesellschaft mbH und somit Verantwortlicher im Sinne der Bestimmung des § 9 VStG 1950 den in diesem Betrieb beschäftigten Kraftwagenlenker JD 1) am 31. Jänner 1984 zu 15 Stunden, am 1. Februar 1984 zu 14,30 Stunden, am 2. Februar 1984 zu 18,45 Stunden und am 3. Februar 1984 zu 17,15 Stunden Einsatzzeit herangezogen habe, obwohl diese eine Dauer von 1... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AZG40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28VStG §22VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizitVStG §9 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/08/0025 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0380 E 12. Dezember 1984 RS 2 Stammrechtssatz Zur Umschreibung des Täters und der Tatumstände bei einer Verwaltungsübertretung na... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde auf Grund einer Anzeige der Bezirksforstinspektion Villach vom 11. Dezember 1978 ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, weil er, was erstmals im Jahre 1978 festgestellt worden sei, durch einen Hausbau samt Zufahrt auf dem Grundstück Nr. n1, Katastralgemeinde V, Waldgrund im Ausmaß von 170 m2 ohne Bewilligung der Holzzucht entzogen habe. Am 17. Jänner 1979 gab der Beschwerdeführer als Beschuldigter zu diesem Vorwurf an, er habe zur Durchfü... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde auf Grund einer Anzeige der Bezirksforstinspektion Villach vom 11. Dezember 1978 ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, weil er, was erstmals im Jahre 1978 festgestellt worden sei, durch einen Hausbau samt Zufahrt auf dem Grundstück Nr. n1, Katastralgemeinde V, Waldgrund im Ausmaß von 170 m2 ohne Bewilligung der Holzzucht entzogen habe. Am 17. Jänner 1979 gab der Beschwerdeführer als Beschuldigter zu diesem Vorwurf an, er habe zur Durchfü... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 14. Mai 1985 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 1 Z. 1 Forstgesetz 1975 (FG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (im Nichteinbringungsfalle eine Woche Arrest) verhängt, weil er in der Zeit vom 12. bis 16. April 1984 auf der Waldparzelle n1 KG. K eine Wegschüttung durchgeführt und dadurch den Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwendet und auf diese Weise eine Übertretung... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. Mai 1984 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer unter Spruchpunkt b) - nur in diesem Umfang ist das Straferkenntnis für den Beschwerdefall von Interesse - schuldig erkannt, er habe "in vorsätzlicher Weise Ende Juli 1983 auf Gp. n1 (Wald) KG R eine Fläche von 2.350 m2 zum Zwecke der Gewinnung von Weideland roden lassen (Nichtbefolgung des Rodeverbotes des § 17 Abs. 1 Forstgesetz)" und dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 14. Mai 1985 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 1 Z. 1 Forstgesetz 1975 (FG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (im Nichteinbringungsfalle eine Woche Arrest) verhängt, weil er in der Zeit vom 12. bis 16. April 1984 auf der Waldparzelle n1 KG. K eine Wegschüttung durchgeführt und dadurch den Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwendet und auf diese Weise eine Übertretung... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. Mai 1984 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer unter Spruchpunkt b) - nur in diesem Umfang ist das Straferkenntnis für den Beschwerdefall von Interesse - schuldig erkannt, er habe "in vorsätzlicher Weise Ende Juli 1983 auf Gp. n1 (Wald) KG R eine Fläche von 2.350 m2 zum Zwecke der Gewinnung von Weideland roden lassen (Nichtbefolgung des Rodeverbotes des § 17 Abs. 1 Forstgesetz)" und dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Zu der Anzeige der Bezirksforstinspektion Kitzbühel wonach der Beschwerdeführer im November 1984 ohne Rodungsbewilligung Rodungsarbeiten zur Verlegung einer Druckrohrleitung für ein privates E-Werk durchgeführt und diese Arbeiten trotz entsprechender Aufforderung nicht eingestellt habe, gab der Beschwerdeführer am 17. Dezember 1984 als Beschuldigter vernommen an: "Es stimmt, dass ich ohne Rodungsbewilligung die in der Meldung ... angeführten Maßnahmen durchgeführt habe. Ich ... mehr lesen...
Zu der Anzeige der Bezirksforstinspektion Kitzbühel wonach der Beschwerdeführer im November 1984 ohne Rodungsbewilligung Rodungsarbeiten zur Verlegung einer Druckrohrleitung für ein privates E-Werk durchgeführt und diese Arbeiten trotz entsprechender Aufforderung nicht eingestellt habe, gab der Beschwerdeführer am 17. Dezember 1984 als Beschuldigter vernommen an: "Es stimmt, dass ich ohne Rodungsbewilligung die in der Meldung ... angeführten Maßnahmen durchgeführt habe. Ich ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es, „obwohl am 5. September 1984 gegen 08.30 Uhr sein Verhalten als Lenker des PKW’s mit dem behördlichen Kennzeichen nn insoferne mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist, als er zur vorgenannten Zeit bei seiner Fahrt mit dem vorgenannten Pkw in Bruck/L. auf der Hainburger Straße vor dem Haus Hainburgerstraße Nr. 10 die auf der Hainburger Straße in... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 Satz2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: In Ansehung der durch Unterlassung von Meldungen begangenen Übertretungen des § 4 StVO 1960 genügt die Angabe von Zeit und Ort des Unfalles als entsprechende Angaben zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat. Einer näheren Umschreibung der unterlassenen Handlung be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Jänner 1984 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, sein Grundstück Nr. n1 KG. F zum Zwecke der Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen zu roden, rechtskräftig abgewiesen. Mit einem Schreiben der zuständigen Bezirksforstinspektion vom 25. Jänner 1984 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, diese vorhandene Kahlfläche im Ausmaß von 0,7963 ha bis 30. April 1984 wieder vollst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Jänner 1984 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, sein Grundstück Nr. n1 KG. F zum Zwecke der Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen zu roden, rechtskräftig abgewiesen. Mit einem Schreiben der zuständigen Bezirksforstinspektion vom 25. Jänner 1984 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, diese vorhandene Kahlfläche im Ausmaß von 0,7963 ha bis 30. April 1984 wieder vollst... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, vom 28. Februar 1984 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die im wesentlichen gleich lautende Strafverfügung vom 6. Oktober 1983 infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - der Verwaltungsübertretungen zu 1.) nach § 11 Abs. 2 StVO 1960 und zu 2.) nach § 11 Abs. 1 leg. cit. Schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 23. Juli 1983 um 13.15 Uhr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, vom 28. Februar 1984 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die im wesentlichen gleich lautende Strafverfügung vom 6. Oktober 1983 infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - der Verwaltungsübertretungen zu 1.) nach § 11 Abs. 2 StVO 1960 und zu 2.) nach § 11 Abs. 1 leg. cit. Schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 23. Juli 1983 um 13.15 Uhr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Jänner 1984 um 16.30 Uhr „in Wien 10., bzw. in Wien 11.“, auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges 1. nicht stets einen solchen Abstand zum nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, da er bei einer Geschwindigkeit von 70 ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1StVO 1960 §18 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Eine Tatortumschreibung "in Wien .... auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße" ist bei den Delikten nach § 11 Abs 1 und 18 Abs 1 StVO im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 unzureichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...