RS Vwgh 1986/9/12 85/18/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2780/55 E 4. Februar 1958 VwSlg 4549 A/1958 RS 3

Stammrechtssatz

Die Umschreibung der im Spruch eines Straferkenntnisses als erwiesen angenommenen Tat kann hinsichtlich der einzelnen Sachverhaltselemente nicht durch die Begründung des (Berufungs)Bescheides ergänzt werden. (Hier: Ort der Begehung)

Schlagworte

Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180107.X03

Im RIS seit

01.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten