RS Vwgh 1986/9/4 86/02/0070

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Veröffentlicht am 04.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs4;
StVO 1960 §76 Abs3;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 4 StVO iVm § 76 Abs 3 StVO genügt im Spruch zur Frage "wodurch" die Fußgänger behindert worden seien die Antwort, dass diese beim Lenken eines Pkw's erfolgt ist. Einer näheren Anführung der "Überquerungsmöglichkeit" der Fußgänger (welche Regelung für diese beim Überqueren gegolten habe) bedarf es im Spruch gleichfalls nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020070.X02

Im RIS seit

30.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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