RS Vwgh 1986/7/3 86/02/0049

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Für die Tatbestandsmäßigkeit einer Übertretung des § 20 Abs 2 StVO kommt es auf das Ausmaß der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht an. Die Aufnahme des überflüssigen Spruchelementes "wesentlich" bewirkt keine Rechtsverletzung.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020049.X01

Im RIS seit

20.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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