Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a;
Rechtssatz: Keine Vorschrift der Verwaltungsverfahrensgesetze gebietet es, dass der
Spruch: der Berufungsbehörde insoweit, als das erstinstanzliche Straferkenntnis bestätigt wird, den in § 44 a VStG normierten Inhalt aufweisen müsse. Durch den Abspruch, dass einer Berufung nur mit einer oder mehreren bestimmten Maßgaben Folge gegeben wird, bringt die B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem im Instanzenzug bestätigten Abspruch dass es zu einer Streifung kam, so hielt der Beschuldigte nach Annahme der Berufungsbehörde (überhaupt) keinen seitlichen Abstand ein, wodurch die Tat hinsichtlich des Abstandes hinreichend konkretisiert wurde. (Hinweis auf E v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Tatumschreibung "Wienerstraße in Graz vor ihrer südöstlich gelegenen Einmündung in den durch die betreffenden vier Straßenzüge umschriebenen Kreuzungsbereich", handelt es sich um eine, die der Bestimmung des § 44 a lit a VStG hinsichtlich der erforderlichen Konkretisierung des Tatortes entspricht. Schl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 18 Abs 1 StVO ist die Unmöglichkeit rechtzeitigen Anhaltens; der Eintritt eines Verkehrsunfalles ist nicht Voraussetzung der Strafbarkeit wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 18 Abs 1 StVO. Eine "Konkretisierung des Verkehrsunfalles" u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/02B/0054 E 21. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Entspricht der
Spruch: der ersten Instanz der Bestimmung des § 44 a lit a VStG 1950, wurde also in ihm die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat hinreichend konkretisiert, so bedarf es keiner Wiederholung dieses Abspruches im
Spruch: des Berufungsbescheides. Nur wenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: In den Fällen, in denen im
Spruch: des Erkenntnisses der ersten Instanz die als erwiesen angenommene Tat hinreichend konkretisiert ist und dieser Abspruch von der Berufungsbehörde vollinhaltlich übernommen wird, bedarf es keiner Wiederholung der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im
Spruch: des Berufungsbes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem im Instanzenzug bestätigten Abspruch dass es zu einer Streifung kam, so hielt der Beschuldigte nach Annahme der Berufungsbehörde (überhaupt) keinen seitlichen Abstand ein, wodurch die Tat hinsichtlich des Abstandes hinreichend konkretisiert wurde. (Hinweis auf E v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Tatumschreibung "Wienerstraße in Graz vor ihrer südöstlich gelegenen Einmündung in den durch die betreffenden vier Straßenzüge umschriebenen Kreuzungsbereich", handelt es sich um eine, die der Bestimmung des § 44 a lit a VStG hinsichtlich der erforderlichen Konkretisierung des Tatortes entspricht. Schl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 18 Abs 1 StVO ist die Unmöglichkeit rechtzeitigen Anhaltens; der Eintritt eines Verkehrsunfalles ist nicht Voraussetzung der Strafbarkeit wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 18 Abs 1 StVO. Eine "Konkretisierung des Verkehrsunfalles" u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz § 44 a lita VStG bestimmt, daß der "
Spruch: " (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §14 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Auch bei einer Übertretung nach § 14 lit c LPolG durch Erscheinenlassen einschlägiger Annoncen bedarf es zur gehörigen Bezeichnung der Tat der Angabe des Tatortes und der Tatzeit. ... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §14 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0001 E 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das Nichtanführen des Namens des Mannes, mit dem die Beschuldigte einen Geschlechtsverkehr durchgeführt hat im
Spruch: de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz § 44 a lita VStG bestimmt, daß der "
Spruch: " (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §14 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Auch bei einer Übertretung nach § 14 lit c LPolG durch Erscheinenlassen einschlägiger Annoncen bedarf es zur gehörigen Bezeichnung der Tat der Angabe des Tatortes und der Tatzeit. ... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §14 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0001 E 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das Nichtanführen des Namens des Mannes, mit dem die Beschuldigte einen Geschlechtsverkehr durchgeführt hat im
Spruch: de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming, vom 22. April 1986 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die Strafverfügung vom 26. Juli 1985 zufolge rechtzeitig erhobenen Einspruches außer Kraft getreten war - schuldig erkannt, er habe am 23. Juli 1985 in der Zeit von 11.29 bis 11.43 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der L 704, Gemeindegebiet Gröbming, 1.) im Bereich des Vorschriftszeichens "Parken verboten" vor dem Rathaus (östlic... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. März 1980 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. März 1980 von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr in Wien 1, Walfischgasse 1, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kombinationskraftwagen geparkt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln gekennzeichnetes Halteverbot bestanden habe; er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschw... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0370 E 9. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Was den Tatort bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anlangt, genügt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH die bloße Nennung eines Straßenzuges als Tatort n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal des § 52 Z 10 a StVO und muss daher weder in der Verfolgungshandlung noch im Schuldspruch angeführt werden. Durch die Aufnahme des Ausmaßes der Geschwindigkeitsüberschreitung in den Schuldspruch w... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litcStVO 1960 §32 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Die Bezeichnung eines Stehenlassens eines Pkw während einer Dauer von 14 Minuten ohne Durchführung einer Ladetätigkeit als "Halten" fällt in Ansehung des Tatbestandes des § 24 Abs 1 lit c StVO (iVm § 2 Abs 1 Z 27 und Z 28 StVO) nicht ins Gewicht (Hinweis E 9.3.1984... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Der VwGH vermag darin, dass die belangte Behörde die den Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b (§ 5 Abs 2) StVO 1960 bildende Verweigerung der Ablegung des Alkotests durch den Beschuldigten mit dessen "Entfernung vom Tatort", also mit der Fortsetzung der Fahrt zu dem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Umschreibung des Tatortes der Verwaltungsübertretung des § 52 Z 10 a StVO mit "Pettneu - Malfonbachtunnel" entspricht dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030223.X02 ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1StVO 1960 §18 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0307 E 20. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Tatortumschreibung "in Wien .... auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße" ist bei den Delikten nach § 11 Abs 1 und 18 Abs 1 StVO im Sinne des § 44a lit a VStG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG 1950 bei der Umschreibung der Tatzeit - so wie bei der Umschreibung des Tatortes durch die Anführung einer bestimmten Fahrstrecke (Hinweis E 12.6.1986, 85/02/0220) - durch die Anführung des ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litcStVO 1960 §32 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1VStG §48 Abs1 Z3
Rechtssatz: Enthält eine Strafverfügung den Vorwurf, den PKW auf einem bestimmten Schutzweg, und zwar in der Zeit von 11.29 Uhr bis 11.43 Uhr des Tattages, stehen gelassen zu haben, so wurde mit der Ausfertigung der Strafverfügung eine hinsichtlich aller für de... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Die Umschreibung des Tatortes mit den Worten "vor" bzw "nach" bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO 1960 entspricht nicht dem im § 44 a lit a VStG 1950 statuierten Konkretisierungsgebot, weil eine derartige Bezeichnung nicht geeignet ist, einen bestimmten Tator... mehr lesen...
Index: KFG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §62 Abs4AVG §66 Abs4StVO 1960 §24 Abs1 litaVStG §44a litaVStG §44a Z1VwGG §43 Abs7
Rechtssatz: Wird in Ausübung der Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG die Bezeichnung des Tatortes in einem Bescheid geändert (hier: von Wien 1, Walfischgasse 3 auf Wien 1, Walfischgasse 1), so liegt keine Auswechslung des Tator... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/06/0030 E 28. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Es gehört zu den selbstverständlichen Grundsätzen jedes Strafverfahrens, dass die zur Last gelegte Tat so eindeutig umschrieben wird, dass kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist, und dass verhindert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0220 E 12. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Z 10a StVO 1960 kann nur vom Lenker eines in Fahrt befindlichen Fahrzeuges während der Fahrt begangen werden, sodass als Tatort für ein solches Delikt begrifflich niemals ein be... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0370 E 9. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Was den Tatort bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anlangt, genügt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH die bloße Nennung eines Straßenzuges als Tatort n... mehr lesen...