RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0008

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die bloße Anführung von Gebots- oder Verbotsnormen ist nicht geeignet, die im Zusammenhalt mit der Annahme des Tatbestandserfordernisses der "Beschäftigung von Ausländern" iSd § 28 Abs 1 lit a AuslG erforderlichen Feststellungen zu ersetzen (Hinweis auf E 10.12.1986, 84/09/0146).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090008.X01

Im RIS seit

06.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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