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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/03/0042 E 19. September 1984 RS 1Stammrechtssatz
Wurde der Kfz-Lenker im Zuge ein und derselben Amtshandlung vom Organ der Straßenaufsicht mehrfach zur Atemluftprobe aufgefordert und diese vom Kfz-Lenker verweigert, so ist für den Tatort entscheidend, wo die Weigerung nach der letzten, die Amtshandlung beendenden Aufforderung erfolgte.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungAlkotest Zeitpunkt OrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180081.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2010