RS Vwgh 1991/6/20 91/19/0069

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Veröffentlicht am 20.06.1991
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Index

L65000 Jagd Wild
L65003 Jagd Wild Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

JagdG NÖ 1974 §135 Abs1 Z24 idF 6500-3;
JagdRallg;
VStG §44a litb;

Rechtssatz

Nennt der angefochtene Bescheid als Übertretungsnorm § 135 Abs 1 Z 24 NÖ JagdG 1974 idF 6500-3 in Verbindung mit dem Bescheid, welcher das Gebot, dessen Nichteinhaltung dem Besch im Spruchteil nach § 44a lit a VStG als Verwaltungsübertretung zur Last gelegt wurde, enthält, so kann das Fehlen des Spruchteiles nach § 44a lit b VStG nicht bemängelt werden.

Schlagworte

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Übertretungen und Strafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190069.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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