RS Vwgh 1994/1/25 93/11/0227

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;
AZG §4 Abs10;
VStG §44a Z2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Führt die belBeh in einem Verwaltungsstrafverfahren gem § 28 Abs 1 AZG im Bescheidspruch als verletzte Verwaltungsvorschrift den § 4 Abs 10 AZG an, obwohl eine andere Verteilung der Arbeitszeit iSd § 4 Abs 10 AZG nicht vorliegt, so belastet sie, da diese Gesetzesstelle nicht heranzuziehen gewesen wäre, den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.

Schlagworte

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993110227.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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