Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AZG §28 Abs1;Rechtssatz
Führt die belBeh in einem Verwaltungsstrafverfahren gem § 28 Abs 1 AZG im Bescheidspruch als verletzte Verwaltungsvorschrift den § 4 Abs 10 AZG an, obwohl eine andere Verteilung der Arbeitszeit iSd § 4 Abs 10 AZG nicht vorliegt, so belastet sie, da diese Gesetzesstelle nicht heranzuziehen gewesen wäre, den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der TatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993110227.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013