RS Vwgh 1995/4/27 92/17/0300

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Da es für die Verwirklichung des Abgabentatbestandes des § 1 Abs 3 Wr ParkometerG bloß auf das Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges in einer Kurzparkzone ankommt, geht die im Grunde des § 44a Z 1 VStG vorgebrachte Beschwerderüge ins Leere, es gehe aus dem Spruch des angefochtenen Bescheides in keiner Weise hervor, ob das gegenständliche Fahrzeug nur in einer Kurzparkzone oder (auch) in einem Halteverbotsbereich abgestellt gewesen sei.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170300.X04

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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