Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/20 90/02/0185 1 Stammrechtssatz Die im Bereich weniger Minuten liegenden, tatsächlichen oder möglichen Ungenauigkeiten bei der Angabe der Tatzeit bedeuten noch nicht, daß der Besch in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt wäre oder gar die Gefahr einer Doppelbestrafung bestünde, zumal hier der Besch selbst ke... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 2. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben zumindest von 05.06.1994 bis 26.07.1994 beim Haus F-Weg 27, G, die Unterdachschalung, Balkone und andere Holzverschalungen gestrichen, sohin das Maler- und Anstreichergewerbe ausgeübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben." Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 20. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zumindest am 25. Oktober 1993 an einem näher bezeichneten Standort in Linz einen betriebsbereiten Automaten (sogenannten "Kaugummiautomaten"), der zur Abgabe von Süßigkeiten diene, innerhalb von 200 m von der Volksschule aufgestellt zu haben, obwohl auf Grund der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Li... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15 idF 1993/029;GewO 1973 §52 Abs4 idF 1993/029;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dar Tatvorwurf, der Besch habe den näher umschriebene Automaten "aufgestellt", entspricht nicht den Erfordernissen der Tatumschreibung iSd § 44a Z 1 VStG, da gem § 367 Z 15 GewO 1973 nicht das Aufstellen, sondern die Ausübung eines Gewerbes mit Automaten verboten ist... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 2. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben zumindest von 05.06.1994 bis 26.07.1994 beim Haus F-Weg 27, G, die Unterdachschalung, Balkone und andere Holzverschalungen gestrichen, sohin das Maler- und Anstreichergewerbe ausgeübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben." Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 20. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zumindest am 25. Oktober 1993 an einem näher bezeichneten Standort in Linz einen betriebsbereiten Automaten (sogenannten "Kaugummiautomaten"), der zur Abgabe von Süßigkeiten diene, innerhalb von 200 m von der Volksschule aufgestellt zu haben, obwohl auf Grund der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Li... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;GewO 1994 §94 lita Z9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltenen Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat dahingehend, daß der Besch an einem näher bezeichneten Haus "die Unterdachschalung, Balkone und andere Holzverschalungen gestrichen" habe, läßt sich keine ausreichend... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15 idF 1993/029;GewO 1973 §52 Abs4 idF 1993/029;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dar Tatvorwurf, der Besch habe den näher umschriebene Automaten "aufgestellt", entspricht nicht den Erfordernissen der Tatumschreibung iSd § 44a Z 1 VStG, da gem § 367 Z 15 GewO 1973 nicht das Aufstellen, sondern die Ausübung eines Gewerbes mit Automaten verboten ist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;GewO 1994 §94 lita Z9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltenen Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat dahingehend, daß der Besch an einem näher bezeichneten Haus "die Unterdachschalung, Balkone und andere Holzverschalungen gestrichen" habe, läßt sich keine ausreichend... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 17. Jänner 1994 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 28. Jänner 1994 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. und Co KG insgesamt 42 Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen begangen zu haben. Über die mitbeteiligte Partei wurden drei Geldstrafen in der Höhe von je S 3.0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 6. Oktober 1994 gegen 14.35 Uhr in Linz an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten und fahruntüchtigen Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwölf Tage)... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. April 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 18. April 1994 um 15.45 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 2 lit. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 17. Jänner 1994 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 28. Jänner 1994 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. und Co KG insgesamt 42 Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen begangen zu haben. Über die mitbeteiligte Partei wurden drei Geldstrafen in der Höhe von je S 3.0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 6. Oktober 1994 gegen 14.35 Uhr in Linz an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten und fahruntüchtigen Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwölf Tage)... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. April 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 18. April 1994 um 15.45 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 2 lit. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 lita idF 1986/105;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0370 1 Stammrechtssatz Dem Bf wurde im
Spruch: des im Instanzenzug bestätigten Straferkenntnisses das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §60;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/25 93/02/0324 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen § 4 Abs 1 lit c StVO liegt nicht nur beim Verlassen der Unfallstelle vor Eintreffen der von einem Unfallbeteiligten herbeigerufenen Polizei oder Gendarmarie (Hinweis E 18.1.1991, 90/18/0207; E ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3 Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 lita idF 1986/105;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0370 1 Stammrechtssatz Dem Bf wurde im
Spruch: des im Instanzenzug bestätigten Straferkenntnisses das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §60;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/25 93/02/0324 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen § 4 Abs 1 lit c StVO liegt nicht nur beim Verlassen der Unfallstelle vor Eintreffen der von einem Unfallbeteiligten herbeigerufenen Polizei oder Gendarmarie (Hinweis E 18.1.1991, 90/18/0207; E ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3 Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den B... mehr lesen...
Am 20. April 1994 forderte die Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) den Beschwerdeführer dazu auf, sich zu folgendem, die Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g in Verbindung mit § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 begründenden Tatvorwurf zu rechtfertigen: Der Beschwerdeführer habe es als der gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortliche Beauftragte der M. Gesellschaft mbH für den Bereich "Lager und Zwischenlager" dieser Gesellschaft zu verantworten, daß am 30. März 1994 auf dem Firmena... mehr lesen...
Am 20. April 1994 forderte die Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) den Beschwerdeführer dazu auf, sich zu folgendem, die Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 lit. g in Verbindung mit § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 begründenden Tatvorwurf zu rechtfertigen: Der Beschwerdeführer habe es als der gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortliche Beauftragte der M. Gesellschaft mbH für den Bereich "Lager und Zwischenlager" dieser Gesellschaft zu verantworten, daß am 30. März 1994 auf dem Firmena... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatort ist essentielles Element der in den
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 44a Z 1 VStG aufzunehmenden als erwiesen angenommenen Tat. Zu einem Austausch dieses wesentlichen Tatbestandselementes der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung (hier: Änderung der Tatortbezeichnung von Grundstück Nr 93/2 in Nr 93/1) ist di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatort ist essentielles Element der in den
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 44a Z 1 VStG aufzunehmenden als erwiesen angenommenen Tat. Zu einem Austausch dieses wesentlichen Tatbestandselementes der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung (hier: Änderung der Tatortbezeichnung von Grundstück Nr 93/2 in Nr 93/1) ist di... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 26. Juli 1995 wurde die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges aufgefordert, binnen zwei Wochen darüber Auskunft zu erteilen, wer das Fahrzeug "zum angeführten Zeitpunkt" gelenkt habe. Die Aufforderung enthielt dazu folgende Angaben: "TATORT: Verbindungsstraße zw. Hotel Tyrol und Gemeindeamt TATZEIT: 8.4.1995 um ca. 5.00 Uhr ÜBERTRETUNG: § 4 Abs. 2 2.Satz KFG 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0183 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Angabe des Abstellortes eines Kfz ist im Hinblick auf den Zweck der Regelung des § 103 Abs 2 KFG entbehrlich, sodass eine ungenaue Ortsangabe nicht schadet. European Case L... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 26. Juli 1995 wurde die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges aufgefordert, binnen zwei Wochen darüber Auskunft zu erteilen, wer das Fahrzeug "zum angeführten Zeitpunkt" gelenkt habe. Die Aufforderung enthielt dazu folgende Angaben: "TATORT: Verbindungsstraße zw. Hotel Tyrol und Gemeindeamt TATZEIT: 8.4.1995 um ca. 5.00 Uhr ÜBERTRETUNG: § 4 Abs. 2 2.Satz KFG 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0183 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Angabe des Abstellortes eines Kfz ist im Hinblick auf den Zweck der Regelung des § 103 Abs 2 KFG entbehrlich, sodass eine ungenaue Ortsangabe nicht schadet. European Case L... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. Wein, und zwar a) Blauer Portugieser Landwein aus Flaschenvorrat von 1200 Flaschen zu je 1 Liter und 670 Flaschen zu je 2 Liter, b) 2900 Liter Blauer Portugieser Landwein aus Faß 5, c) 2800 Liter Blauer Portugieser Landwein aus Faß 6, d) 2900 Liter Blauer Portugieser Landwein aus Faß 633, e) 2900 Liter Blauer Portugieser Landwein aus Faß 6... mehr lesen...