RS Vwgh 1996/11/4 91/10/0248

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Veröffentlicht am 04.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art9 Abs1 Z1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Tathandlung wird hinsichtlich des Tatortes mit "Wien 2, Perspektivstraße (Parkplatz)" in Ansehung der dort bewirkten Ordnungsstörung in angemessener Weise bezeichnet.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991100248.X04

Im RIS seit

30.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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